Amtsgericht Kempten
Allgemeine HINWEISE zu Beratungshilfeanträgen:
Sie wollen sich rechtlich beraten lassen?
Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde.
Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Rechtsuchenden, die über kein oder nur geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch einen Anwalt ihrer Wahl gegen eine kleine finanzielle Eigenleistung.Die weiteren durch die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten werden durch die Landeskasse übernommen.
Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Dem Rechtsuchenden steht es frei, unmittelbar einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und den Beratungshilfeantrag später über seinen Anwalt bei Gericht einzureichen oder sich zuerst an das Amtsgericht seines Wohnortes (allgemeiner Gerichtsstand) zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von Beratungshilfe zu wenden.
Soweit Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit, den Sie Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt oder Rechtsbeistand aushändigen. Der Berechtigungsschein wird nach Abschluss anwaltlicher Beratung bzw. außergerichtliche Vertretung bei Gericht zusammen mit dem Vergütungsantrag eingereicht.
Den notwendigen Antragsvordruck sowie weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie unter
https://service.justiz.de/beratungshilfe
Gleichzeitig ist dort auch ein „Vorab-Check“ verfügbar, mit dem die Voraussetzungen der Beratungshilfe beim Rechtsuchenden geprüft werden.
HINWEISE zu betrügerischen Rechnungen und SMS:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen. Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Elektronischer Rechtsverkehr:
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- über das BayernPortal: https://www.bayernportal.de/
Derzeit stehen den Bürgerinnen und Bürgern über das BayernPortal folgende 6 Onlineformulare zur elektronischen Antragstellung zur Verfügung:
- Antrag auf Teilungsversteigerung
- Antrag auf Betreuungsanregung
- Antrag auf Zeugen-/ Sachverständigenentschädigung
- Antrag auf einen Grundbuchauszug
- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto
- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV sowie auf der Internetseite http://www.ejustice.bayern.de/. Bei Anfragen zum elektronischen Rechtsverkehr wird auf die dort zur Verfügung gestellten Informationen verwiesen.