Beratungshilfe
Wichtiger Hinweis
Beratungshilfe kann grundsätzlich schriftlich beantragt werden, jedoch besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen zu Beratungshilfesachen oder zur Terminvereinbarung können Sie sich von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Mittwoch von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Telefonnummer 089 - 5597 3719 wenden.Adresse:
Amtsgericht München
Beratungshilfe
Pacellistraße 5
80333 München
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Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz.
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Sie wollen sich rechtlich beraten lassen?
Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde.
Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Rechtsuchenden, die über kein oder nur geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch einen Anwalt ihrer Wahl gegen eine kleine finanzielle Eigenleistung.
Die weiteren durch die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten werden durch die Landeskasse übernommen.
Beratungshilfe ist damit das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe. Letztere kann nur für ein gerichtliches Verfahren beantragt werden.
Grundsätzlich kann Beratungshilfe in allen Rechtsgebieten (z.B. Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Sozial-, Arbeits-, Strafrecht und OWIG) gewährt werden, auch für das obligatorische Güteverfahren.
Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Dem Rechtsuchenden steht es frei, unmittelbar einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und den Beratungshilfeantrag später über seinen Anwalt bei Gericht einzureichen oder sich zuerst an das Amtsgericht seines Wohnortes (allgemeiner Gerichtsstand) zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von Beratungshilfe zu wenden.
Im Hinblick darauf, dass das Amtsgericht nur unter bestimmten, im Beratungshilfegesetz geregelten Voraussetzungen Beratungshilfe bewilligen kann, kann es zur Vermeidung eines Kostenrisikos ratsam sein, den Beratungshilfeantrag vor dem Aufsuchen eines Anwalts beim örtlich zuständigen Amtsgericht schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu stellen.
Jeder Anwalt ist verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten und bei ersichtlicher Bedürftigkeit den Rechtsuchenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Auch Rechtsbeistände, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, gewähren Beratungshilfe.
Unter weitere Informationen finden Sie ein Hinweisblatt welches Sie über die notwendigen Unterlagen informiert, die Sie zusammen mit dem ebenfalls dort erhältlichen Antragsformular bei Gericht vorlegen bzw. dorthin übersenden.
Soweit Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit, den Sie Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt oder Rechtsbeistand aushändigen. Der Berechtigungsschein wird nach Abschluss anwaltlicher Beratung bzw. außergerichtliche Vertretung bei Gericht zusammen mit dem Vergütungsantrag eingereicht. -
Wie komme ich hin?
- S-Bahnlinien S1-S8 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- U-Bahnlinien U4/U5 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 16/17/18/20/21/27 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 19 - Haltestelle Lenbachplatz (von dort 2 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Maxburgstraße 4 / Pacellistraße 5 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Pacellistraße 5