Zugangskontrollen
Beim Amtsgericht Neustadt an der Aisch finden Zugangskontrollen statt.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes der Einlasskontrolle beachten Sie bitte Folgendes:
Bringen Sie in das Gerichtsgebäude nur Gegenstände mit, die für die Verhandlung oder für Ihre eigene Person absolut notwendig sind.
Vermeiden Sie möglichst die Mitnahme von Taschen u.ä., da deren Kontrolle viel Zeit in Anspruch nimmt.
Die Kontrolle erfolgt normalerweise mittels eines Metalldetektors und durch Sichtkontrolle von Taschen u.ä.. Diese müssen geöffnet werden.
Für eine ordnungsgemäße Durchsuchung ist es erforderlich, dass Besucher nur einzeln den Kontrollbereich des Eingangsbereichs betreten.
Die Torsonde darf erst nach Aufforderung durchschritten werden.
Werden Waffen oder andere gefährliche Gegenstände von Ihnen mitgeführt, müssen sie an der Pforte gegen Quittung hinterlegt werden und können bei Verlassen des Gerichts dort wieder abgeholt werden. Waffen, für die keine Legitimation vorgelegt werden kann, und verbotene Waffen werden der Polizei übergeben.
Bitte rechnen Sie etwas Zeit ein, da die Kontrollen den Einlass bei hohem Aufkommen verzögern können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Nützliche Informationen
- Justiz in Bayern
- Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher in Bayern
- Bundesjustizministerium
- Bundeseinheitliche Formulare zur Verwendung bei Gericht und bei Gerichtsvollziehern
- Internetversteigerungen der deutschen und österreichischen Justiz
- Anwaltsverzeichnis
- Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern