Bewährungshilfe
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Leitender Bewährungshelfer
Markus Sarembe
Telefon: 06021 / 398 6605
E-Mail: Markus.Sarembe@lg-ab.bayern.deStellvertretende Leitende Bewährungshelferin
Christine Ballmann
Telefon: 06021 / 398 6606
E-Mail: Christine.Ballmann@lg-ab.bayern.de
Außensprechstunde am AG Obernburg: donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 06022 / 628 250Bewährungshelferin
Anne Bachmann
Telefon: 06021 / 398 6603
E-Mail: Anne.Bachmann@lg-ab.bayern.deBewährungshelfer
Benno Bockstedte
Telefon: 06021 / 398 6609
E-Mail: Benno.Bockstedte@lg-ab.bayern.deBewährungshelfer
Torsten Fischer
Telefon: 06021 / 398 6608
E-Mail: Torsten.Fischer@lg-ab.bayern.de
Außensprechstunde am AG Obernburg: mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr
Telefon: 06022 / 628 250Bewährungshelfer
Michael Gunold
Telefon: 06021 / 398 6602
E-Mail: Michael.Gunold@lg-ab.bayern.de
Außensprechstunde in der Zweigstelle Alzenau: Termine nach Vereinbarung
Telefon: 06021 / 398 5106Bewährungshelferin
Tatjana Johnson
Telefon: 06021 / 398 6607
E-Mail: Tatjana.Johnson@lg-ab.bayern.deBewährungshelferin
Claudia Ritz
Telefon: 06021 / 398 6611
E-Mail: Claudia.Ritz@lg-ab.bayern.deBewährungshelferin
Manuela Schreiber
Telefon: 06021 / 398 6601
E-Mail: Manuela.Schreiber@lg-ab.bayern.deBewährungshelferin
Bianca Zenglein
Telefon: 06021 / 398 6610
E-Mail: Bianca.Zenglein@lg-ab.bayern.de
Außensprechstunde in der Zweigstelle Alzenau: Termine nach Vereinbarung
Telefon: 06021 / 398 5106Geschäftsstelle
Edith Knecht
Telefon: 06021 / 398 6613
Telefax: 06021 / 398 6000
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-ab.bayern.deJudith Wolff
Telefon: 06021 / 398 6614
Telefax: 06021 / 398 6000
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-ab.bayern.de -
Was bedeutet Bewährungshilfe
Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe oder ein Strafrest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Grundsätzlich können alle Jugend- oder Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, die nicht höher als 2 Jahre sind.
Für die Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon kann das Gericht einen Bewährungshelfer bestellen.
Damit erhalten Sie die Chance, anstelle einer Inhaftierung ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und sich straffrei zu führen.
Gelingt ihnen dies, so wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.
Führungsaufsicht in Kürze
Führungsaufsicht ist ein weiteres Aufgabengebiet der Bewährungshilfe.
Der Führungsaufsicht unterstellt werden z.B. Verurteilte nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren und Straftäter, bei denen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Wenn Führungsaufsicht angeordnet wurde, überwacht die Führungsaufsichtsstelle im Einvernehmen mit Ihrem Bewährungshelfer die Einhaltung der gerichtlichen Weisungen und Auflagen.
Für die gesamte Dauer der Führungsaufsicht steht Ihnen ein Bewährungshelfer helfend und betreuend zur Seite.
Besonderheit:
Ein Verstoß gegen bestimmte Auflagen und Weisungen kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. -
Wir gehen davon aus, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und in seinem Zusammenleben sozialer Regeln, Normen und Werte bedarf. Unsere Arbeit basiert auf einem demokratischen und humanistischen Selbstverständnis. Das heißt unter anderem, dass jedes Individuum eine eigene Veränderungskompetenz besitzt. In unserem beruflichen Handeln akzeptieren wir unveränderbare Gegebenheiten und Bedingungen. Wir begleiten den einzelnen Menschen, damit umzugehen.
Gleichzeitig ist unsere Arbeitsweise durch Humor, Optimismus, Zielstrebigkeit, Gelassenheit und Transparenz bestimmt. Unserem Klientel begegnen wir angstfrei und mit ehrlichem Interesse. Wir kennen unsere Grenzen und respektieren die unserer Klienten. Wir achten Ihre Individualität unter Berücksichtigung und Förderung ihrer eigenen Ressourcen und Eigenverantwortlichkeit. -
- individuelle Beratung bei persönlichen Problemen oder bei Schwierigkeiten mit Partnern, Familie oder dem sozialen Umfeld
- Beratung im Wohn- und Arbeitsbereich
- Beratung bei Suchtproblemen bzw. Vermittlung an eine Fachstelle
- Einleitung der Schuldenregulierung und Vermittlung an eine Fachstelle
- Begleitung bei Strafverfahren
- Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit Behörden
- Auseinandersetzung mit der Straftat
- Unterstützung in aktuellen Krisen und Begleitung bei psychischen Erkrankungen
- Zusammenarbeit mit Facheinrichtungen
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Tataufarbeitung
Die Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat nimmt im Rahmen einer effektiven Bewährungsbetreuung einen hohen Stellenwert ein. Der Proband muss sich mit den Folgen seiner Tat auseinander setzen und kann dadurch Eigenverantwortung erkennen und annehmen.
Er wird mit seelischen, körperlichen und materiellen Leiden des Opfers konfrontiert. Somit erhält er die Chance, seine individuelle Schuld zu verarbeiten.
Sicherheitsbedürfnis
In diesem Kontext vollzieht sich ein Erkennen bestimmter Ursachen und die Aufarbeitung gewisser Bedingungsfaktoren für das strafbare Handeln. Ziel ist es, zukünftig Verhaltensalternativen zu erlernen und anzuwenden. Deshalb hat die Bewährungshilfe einen hohen Schutz- und Präventionscharakter.
Kontrolle
Besonders Gewalt- und Sexualstraftäter bedürfen nicht nur einer unterstützenden Betreuung, sondern erfordern auch einen hohen Kontrollaufwand. Sowohl das Überwachen von Auflagen und Weisungen (Therapie, Kontaktsperren, etc.) als auch das Reagieren in aktuellen Krisenzeiten und nicht zuletzt eine enge Kooperation mit den zuständigen Gerichten stellen für den Täter klare Richtlinien dar. Dies dient dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Opfer oder der Gesamtgesellschaft. Hinzu kommt, dass Bewährungshilfe in ein Netzwerk helfender und beaufsichtigender Institutionen eingebunden ist.
Opferschutz
Im Beziehungs- oder Familienbereich erhält der Täter einen klaren Orientierungsrahmen und muss sich selbstverständlich an seine nachprüfbaren Zusagen halten. In diesem Kontext sind auch gemeinsame Gespräche mit Tätern und Opfern möglich. Alle Interventionen verfolgen hier natürlich das Ziel, Lösungen zu erarbeiten, die dem Opfer größtmöglichen Schutz bieten.
Schadenswiedergutmachung
Auf pragmatischer Ebene überprüft die Bewährungshilfe Schmerzensgeldzahlungen und Schadenswiedergutmachungen. Die Täter werden nachdrücklich angehalten, entsprechende Leistungen zu erbringen. Die Aussicht des Opfers auf erfolgreiche Entschädigung - zumindest in materieller Hinsicht - steigt erheblich. -
Was können Sie von uns erwarten?
Wir berichten in bestimmten Zeitabständen an das aufsichtführende Gericht über Ihre Lebensführung. Grobe Verstöße gegen Auflagen und Weisungen müssen wir zeitnah mitteilen.
Sollte es doch zu einem neuen Strafverfahren kommen, haben wir vor Gericht kein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen aussagen!
Dennoch sind wir bemüht, mit Ihnen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Gegenüber Dritten sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was erwarten wir von Ihnen?
Sie sollten die vereinbarten Termine einhalten und uns benachrichtigen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Bei Veränderungen Ihrer persönlichen Situation, z. B. Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzverlust bitten wir um baldige Mitteilung.
Die Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen ist wichtig und durch Vorlage von Bestätigungen nachzuweisen. -
Bitte richten Sie Ihre Praktikumsanfragen frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an Frau Christine Ballmann.
Als klassische Einrichtung der Resozialisierung/Straffälligenhilfe bieten wir PraktikantInnen eine fundierte Ausbildung und Einblicke in ein spannendes und abwechslungsreiches Berufsfeld. Bei Interesse ist auch eine Hospitation bei unseren Kooperationspartnern möglich.
(z.B. Sozialverein Brücke e.V., JVA Aschaffenburg)
Wer kann Praktika bei uns ableisten?
Alle interessierten StudentInnen des Fachbereichs "Soziale Arbeit" sowie nach Eignung auch SchülerInnen.
Welche Praktika gibt es?Praxissemester (20 - 24 Wochen)
Für 2024 ist die Stelle für das Praxissemester bereits besetzt. Bitte generell möglichst frühzeitig bewerben!Zwischenpraktika (10 Wochen)
Verwaltungspraktika (6 Wochen bis 3 Monate)
Informationspraktika zur berufl. Orientierung
WICHTIG: Die Ableistung eines Anerkennungsjahres ist bei der Bewährungshilfe Aschaffenburg nicht möglich!
Vergütung
Eine Vergütung ist nur bei StudentInnen möglich, die mindestens ein Semester Praktikum in der Bewährungshilfe ableisten. Den derzeitigen Satz erfragen Sie bitte telefonisch.
Aus organisatorischen Gründen ist eine möglichst frühzeitige Bewerbung notwendig. Um bei einem 20-24 wöchigen Hochschulpraktikum eine Bezahlung zu ermöglichen, sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres erfolgen.
Bei sonstigen Praktika gelten folgende Fristen: Für ein Praktikum im Sommersemester sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres vorliegen; für ein Praktikum im Wintersemester bis spätestens Juni.
Ansprechpartner
Christine Ballmann
Telefon: 06021 / 398 6606
E-Mail: Christine.Ballmann@lg-ab.bayern.de -
- Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
- TÜV / MPU www.tuev-sued.de
- Schuldnerberatung Landkreis Aschaffenburg www.diakonie-aschaffenburg.de
- Schuldnerberatung Stadt Aschaffenburg www.aschaffenburg.de
- Schuldnerberatung Landkreis Miltenberg www.caritas-mil.de
- Brücke e.V. http://bruecke-ev.de/
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Untermain www.psag-untermain.de/
- Hilfe zur Selbsthilfe e.V. www.hilfe-zur-selbsthilfe-ab.de
- Infos zum Knast www.knast.net
- Weißer Ring www.weisser-ring.de
Fachinformationen:- Arbeitsgemeinschaft bayerischer Bewährungshelfer www.bewaehrungshilfe-bayern.de
- Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelfer www.bewaehrungshilfe.de
- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe www.dvjj.de
- Deutsche Bewährungshilfe www.dbh-online.de
- Bayerisches Justizministerium www.justiz.bayern.de/
- Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
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Bewährungshilfe bei dem Landgericht Aschaffenburg
Goldbacher Straße 6 (City Turm bei der City Galerie)
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)
Telefon: 06021 / 398 6613
Telefax: 06021 / 398 6000
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-ab.bayern.de -
Mit dem Bus:
Vom Hauptbahnhof mit den Bus-Linien 20, 25 und 45 sowie vielen anderen Linien bis zur Haltestelle „City Galerie“ in der Goldbacher Straße.Zu Fuß:
Vom Hauptbahnhof über die Elisenstraße in die Goldbacher Straße. Gehzeit: ca. 8 Minuten.Die Dienststelle der Bewährungshilfe befindet sich im 6. Stock des Hochhauses City Turm an der City Galerie Aschaffenburg.
Der Eingang zum City Turm ist an der Goldbacher Straße 6, gegenüber Kinopolis.
Einen weiteren Zugang gibt es in der City Galerie im 1.OG gegenüber der Buchhandlung Thalia.