Ergänzungsvorbereitungsdienst
Aufnahme in den EVD
Der Antrag auf Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst für den Fall des Nichtbestehens der Zweitern Juristischen Staatsprüfung muss erstmals binnen eines Monats nach dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst digital eingereicht werden, § 70 Abs. 4 JAPO iVm. § 46 Abs. 3 JAPO (n.F. seit 01.06.2024). Entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt die digitale Bewerbung inklusive Authentifizierung über BayernID. Für den Antrag benötigen Sie dabei ein Nutzerkonto. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden selbstverständlich auch akzeptiert.
Wählen Sie als praktische Ausbildungsstelle einen Anwalt (alternativ ist die Ausbildung beim Landgericht möglich), müssen Sie zusätzlich eine Ausbildungszusage und eine Freistellungsvereinbarung einreichen. Diese finden Sie hier im Anschluss an den Aufnahmeantrag.