Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Ebrach

Jva Ebrach

Erreichbarkeit der Anstalt:

Postanschrift:

Marktplatz 1
96157 Ebrach

Lieferanschrift:
Anstaltsstraße 1 -Betriebstorwache-
96157 Ebrach

Telefon: (09553) 17-0

Staatsanwaltschaften, Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht die Erreichbarkeit auch über das Behördenpostfach bzw. Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu den üblichen Geschäftszeiten offen.

E-Mail:
poststelle.ebra<at>jv.bayern.de
außerhalb der üblichen Geschäftszeit: torwache.ebra<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ebra<at>jv.bayern.de

Einzahlungen an Gefangene

Sie können für einen Gefangenen Geld einzahlen oder überweisen.
Bitte geben Sie bei Einzahlungen oder Überweisungen immer den Namen des Gefangenen, sein Geburtsdatum und den Verwendungszweck an - bei Überweisungen muss zusätzlich die Angabe „JVA Ebrach“ ersichtlich sein (Vordrucke sind an der Torwache erhältlich).

Überweisungen und Einzahlungen werden für folgende Verwendungszwecke gestattet:

  • Allgemein (z.B. für den monatlichen Einkauf, Sportartikel, Elektrogeräte, Vollzugslockerungen u.a.) und
  • Sondereinkauf zu Weihnachten (derzeit max. 123,84 Euro), zu Ostern und zu einem weiteren Zeitpunkt (derzeit jeweils max. 96,32 Euro)

Bareinzahlungen sind in der Ein- und Auszahlungsstelle der JVA Ebrach nur

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis

Montag bis Donnerstag

8:00 Uhr

13:00 Uhr

11:30 Uhr

16:00 Uhr

sowie freitags
08:00 Uhr
11:30 Uhr

möglich.

Der Torwachbeamte ist nicht befugt, Bargeld anzunehmen!

Bankverbindung
Landesjustizkasse Bamberg, Bayer. Landesbank München
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM

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Besuchsinformationen

Besuche müssen rechtzeitig vorher angemeldet werden.

Eine Voranmeldung ist von Montag bis Freitag zwischen 11:00 und 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen 18:00 und 21:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 09553 / 17 - 0 möglich.

Aufgrund von Zugangskontrollen ist es erforderlich, dass Sie sich 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Anstalt einfinden.


Besuchsdauer

Jeder Gefangene kann monatlich vier Stunden Besuch empfangen, verteilt auf einen oder auf zwei Tage. Von Dienstag bis Donnerstag sind Besuche von einer Stunde, zwei Stunden oder drei Stunden Dauer möglich. Am Wochenende und an Feiertagen sind Besuche mit einer Dauer von zwei Stunden oder vier Stunden möglich. Das Recht auf Besuch kann entfallen, wenn Gefangene in einem Monat Ausgang anstelle eines Besuchs erhalten.

Besuchserlaubnis

Damit Sie einen Gefangenen besuchen können, müssen Sie vorher zum Besuch zugelassen und in seine Besucherliste aufgenommen werden. Hierfür ist aus Sicherheits- und Behandlungsgründen eine vorherige Besucherüberprüfung notwendig, wofür von jedem Besucher ein Besucherantrag erforderlich ist. Damit das geschehen kann, müssen Sie hierbei das Einverständnis geben, dass wir Auskünfte über Sie bei anderen Behörden einholen dürfen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter „Hinweis zum Datenschutz“ auf dieser Webseite. 

Personen, die dieses Einverständnis nicht erteilen oder die aufgrund von Erkenntnissen aus der Sicherheitsüberprüfung nicht eingetragen werden, sind nicht zum Besuch zugelassen. Kinder unter 14 Jahren werden in der Regel nicht überprüft. Sie können aber nur zum Besuch zugelassen werden, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten sind. Besucher im Alter von 14 bis 17 Jahren müssen, damit sie zum Besuch zugelassen werden, eine schriftliche Erklärung eines Personensorgeberechtigten vorlegen, dass dieser mit dem Besuch einverstanden ist.

Die Anstaltsleitung kann Besuche untersagen, wenn dadurch die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet wird oder wenn ein schädlicher Einfluss auf den Gefangenen zu befürchten ist (Art. 28 BayStVollzG). Bei minderjährigen Gefangenen können Besuche auch untersagt werden, wenn Personensorgeberechtigte nicht einverstanden sind.
Eine Sonderregelung gilt für Untersuchungshaftgefangene und für Personen, bei denen sich der Richter wegen eines offenen Verfahrens eine Besuchskontrolle vorbehalten hat: In diesem Fall benötigen Sie einen „Sprechschein“, der Ihnen vom zuständigen Untersuchungshaftrichter ausgestellt wird.

Zum Antrag der Justizvollzugsanstalt Ebrach auf Zulassung zum Besuch gelangen Sie hier: Besucherantrag


Ablauf der Besuche

Jeder Gefangene kann pro Termin von bis zu drei Personen gleichzeitig besucht werden. Bei jedem Besuch müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen (Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden nicht akzeptiert!).
Das Mitnehmen von Waffen, Handys, Alkohol, Drogen und Armbanduhren zum Besuch ist streng verboten. Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Taschen sind in ein Schließfach einzuschließen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine metallischen Gegenstände mit in den Besucherraum nehmen.
Es ist nicht gestattet, beim Besuch dem Gefangenen irgendetwas zu übergeben. Auch das Einsehen von Schriftstücken ist grundsätzlich nicht erlaubt (in Ausnahmefällen, wenn Sie z.B. eine Unterschrift des Gefangenen benötigen, müssen Sie zu Besuchsbeginn eine Genehmigung einholen).
Während des Besuchs sind die Grenzen von Sitte und Anstand zu wahren.
Das Rauchen ist im gesamten Besuchsbereich verboten!

Bei jedem Besuch können Sie dem Gefangenen ein Erfrischungsgetränk und zwei süße Teile aus dem Automaten im Besucherraum zukommen lassen. Beim einmaligen, vierstündigen Besuch kann er diese Zuwendung zweimal erhalten. Bitte halten Sie dafür passendes Hartgeld bereit. Jeder Besucher kann auch für sich selbst ein Getränk aus dem Automaten beziehen.   

Bei Zuwiderhandlung gegen die obigen Bestimmungen müssen Sie damit rechnen, dass der Besuch sofort abgebrochen wird und dass ggf. gegen Sie Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erstattet wird. Außerdem wird gegen den Gefangenen ein hausinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei Missbrauch der Besuchsmöglichkeit kann die JVA anordnen, dass die Besuche nur noch im Trennscheibenraum stattfinden. Trennscheibenbesuche werden auch angeordnet, wenn der Gefangene durch Drogenkonsum auffällig wird. Bei Besuchen im Trennscheibenraum können aus Platzgründen nur maximal zwei Besucher gleichzeitig zugelassen werden.


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Besuchszeiten

Es gelten folgende Besuchszeiten:

Uhrzeit von Uhrzeit bis
Dienstag bis Donnerstag
13:00 Uhr
16:00 Uhr

Samstag/Sonntag/Feiertage


09:00 Uhr


15:30 Uhr


Montags und freitags findet kein Besuch statt!

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Ebrach

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Hinweis für ehrenamtliche Betreuer/innen

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung JVA Ebrach

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Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Ebrach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

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Datenschutzinfos für Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Ebrach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

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Hinweise zur Barrierefreiheit für Besucher und Seminarteilnehmer

Der Zugang zur Verwaltung der JVA Ebrach ist barrierefrei. Die Zugänge zu den Seminarräumen und zur Besucherebene sind nicht barrierefrei.
Gerne sind unsere Bediensteten behilflich, falls Sie Unterstützung benötigen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kolleginnen und Kollegen von der Torwache:
Durchwahl (09553) 17-0 oder an torwache.ebra<at>jv.bayern.de

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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