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Allgemeiner Vollzugsdienst

Die 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern

Allgemeine Informationen

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst), sog. Justizvollzugsbeamten, wahrgenommen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
    Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.

Einen weiteren Einblick in den Beruf bietet auch die Broschüre Berufsziel allgemeiner Vollzugsdienst.

Tätigkeitsbereiche

Die Angehörigen der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Sie verfügen über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Sie gewährleisten die Sicherheit einer Anstalt nach innen und nach außen. Die Tätigkeit kann beispielsweise umfassen

  • die Gewährleistung der Anstaltssicherheit und Ordnung:
    Gefangene beaufsichtigen und sicher unterbringen; Haft- und Gemeinschaftsräume (Schlösser, Gitter, Wände, Inventar) kontrollieren; Gefangene (körperlich) durchsuchen; Kontrolle des persönlichen Besitzes; Vollzähligkeit der Gefangenen feststellen; Gefangene bei der Arbeit, beim Aufenthalt im Freien, bei Freizeitveranstaltungen und beim Besuch beaufsichtigen; Gefangene innerhalb der Anstalt vorführen; den Arbeitsbereich sichern und kontrollieren; Dienst auf Wachtürmen; die Einhaltung von Vorschriften und insbesondere der Hausordnung überwachen; Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene einleiten und vollziehen;
  • der Einsatz im Nachtdienst: Sichern und kontrollieren des Anstaltsbereiches; Turmdienst; Gewährleisten der Nachtruhe; die Gefangenen im Notfall versorgen;
  • die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von Gefangenen:
    Verhalten der Gefangenen beobachten; Gefangene informieren und beraten; sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen anregen und fördern; Einzelgespräche führen; Gefangene belehren und auf Fehlverhalten hinweisen;
  • den Einsatz in den Arbeitsbetrieben: Arbeitsbetrieb leiten; Arbeit, Rohstoffe, Arbeitsgeräte zuteilen; Arbeitsleistung festsetzen und überwachen, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften überwachen; Gefangene im Betrieb kontrollieren und Sicherungsaufgaben durchführen;
  • die Versorgung der Gefangenen: Kost vorbereiten und ausgeben sowie Kostausgabe überwachen; Kleidung, Wäsche, Bettzeug und Reinigungsmittel ausgeben; Post und Zeitung ausgeben, Anträge weiterleiten und Bescheide eröffnen sowie Gefangene informieren;
  • die Sorge um Ordnung und Sauberkeit: Sauberkeit aller Haft- und Gemeinschaftsräume überwachen; Gefangene zur Sauberkeit und pfleglichen Behandlung überlassener Gegenstände anhalten;
  • die Ausführung der Gefangenen und Krankenhausüberwachung:
    Gefangene ständig und unmittelbar beobachten und beaufsichtigen;
  • die Anwendung unmittelbaren Zwanges: Auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Benutzung von Hilfemitteln (z. B. Hand- und Fußfesseln) und durch Waffen (Hieb- und Schusswaffen) bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen einwirken;
  • die Erledigung der mit den Aufgaben der Justizvollzugsbeamten zusammenhängenden Verwaltungsgeschäfte:
    Z. B. Listen und Bücher führen; Postkontrolle, Dienstplangestaltung.
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Anforderungsprofil

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) besondere Anforderungen gestellt.

Allgemeine Anforderungen:

  • Geistige Beweglichkeit,
  • Verantwortungsbereitschaft,
  • Entscheidungsfreude,
  • Physische und psychische Belastbarkeit,
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft,
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen,
  • Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer Zusammenarbeit im Team.

Körperliche Anforderungen:

  • Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) in allen Dienstbereichen einer Justizvollzugsanstalt zu allen Zeiten eingesetzt werden kann.
    In den meisten Dienstbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden. Nur in zahlenmäßig begrenzten Funktionsposten (z. B. Torwache, Poststelle) wird überwiegend im Sitzen gearbeitet.
  • Bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen müssen die Beamten in der Lage sein, unmittelbaren Zwang durch den Einsatz körperlicher Gewalt anzuwenden.
  • Der Dienst in einer Justizvollzugsanstalt ist grundsätzlich Schichtdienst. Die Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) müssen in der Lage sein, Nachtdienst und Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
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Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Zugangsvoraussetzung

  • über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
  • mindestens den mittleren Schulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    oder
    den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen können,
  • mindestens 18 Jahre alt sind und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
  • an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen und
  • eine Sportprüfung erfolgreich absolviert haben.

Bewerbung

Einstellungen in die 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) erfolgen regelmäßig voraussichtlich zum 1. Februar jeden Jahres. Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die im Vorjahr erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.

Zum Online-Antrag für eine Anmeldung zum Auswahlverfahren des LPA gelangen Sie durch Klick auf folgenden Link:
Online-Antrag

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Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. Februar eines Jahres und dauert insgesamt 18 Monate. Sie besteht aus einer praktischen Einführung sowie praktischen Ausbildungsphasen an zwei bayerischen Ausbildungsanstalten und aus zwei fachtheoretischen Ausbildungsblöcken an der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing.

Es werden insbesondere folgende Fächer unterrichtet:

  • Strafvollzug,
  • Untersuchungshaftvollzug,
  • Jugendarrest und -strafvollzug,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht,
  • Recht des öffentlichen Dienstes,
  • Arbeitsverwaltung,
  • Wirtschaftsverwaltung,
  • Vollzugsgeschäftsstelle,
  • Schriftverkehr,
  • Vollzugspsychologie,
  • Vollzugspädagogik,
  • Sozialpädagogik,
  • Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Gefangenen,
  • Zusammenarbeit und Gesprächsführung,
  • Gesellschaftslehre,
  • Seelsorgerliche Betreuung,
  • Medizinische Betreuung,
  • Erste Hilfe,
  • Waffenlose Selbstverteidigung,
  • Waffenkunde / Schießen.

Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müssen eine schriftliche sowie eine mündlich-praktische Qualifikationsprüfung bestanden werden.

Zeitlicher Ablauf am Beispiel des Einstellungsjahrganges 2023:


Beginn der Ausbildung
1. Februar 2023
Praktische Ausbildung I
mit Einführung
Ausbildungsanstalt 1
16 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung I
Bayer. Justizvollzugsakademie
10 Wochen
Praktische Ausbildung II
Ausbildungsanstalt 2
10 Wochen
Praktische Ausbildung III
Ausbildungsanstalt 1
6 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung II
Bayer. Justizvollzugsakademie
mit schriftlicher Qualifikationsprüfung
20 Wochen
Praktische Ausbildung IV
Ausbildungsanstalt 1
mit mündlich-praktischer Qualifikationsprüfung
16 Wochen
Abschluss der Ausbildung
31. Juli 2024
Änderungen vorbehalten.
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Beruflicher Werdegang

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.

Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme als Obersekretärin bzw. als Obersekretär im Justizvollzugsdienst in Besoldungsgruppe A 7.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Hauptsekretärin/Hauptsekretär i. JVD in Besoldungsgruppe A 8,
  • zur Inspektorin/Inspektor i. JVD in Besoldungsgruppe A 9,
  • zur Inspektorin/Inspektor i. JVD mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage.

Besonders befähigte Beamte auf herausragenden, verantwortungsvollen Dienstposten können zum Aufstieg in die 3. Qualifikationsebene (früher: Laufbahn des gehobenen allgemeinen Vollzugsdienstes) zugelassen und bis zur Amtfrau bzw. zum Amtmann (Besoldungsgruppe A 11) befördert werden.

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Aktuelle Stellenausschreibungen