Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Werkdienst

Die 2. Qualifikationsebene im Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern

Allgemeine Informationen

Ab 1. Februar 2020 erhalten die Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes mit dem "Anwärtersonderzuschlag" mehr Geld - eine Ausbildung im bayerischen Justizvollzug wird somit noch attraktiver!

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
    Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.

Tätigkeitsbereiche

Die Angehörigen der 2. Qualifikationsebne im Werkdienst (früher: mittlerer Werkdienst) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie vermitteln den Gefangenen die Fähigkeiten, dies es ihnen ermöglichen, nach Verbüßung der Freiheitsstrafe einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie wecken und fördern die Leistungsbereitschaft der Gefangenen, so dass sie sich dem Wettbewerb der freien Wirtschaft im Berufsleben stellen können. Daher verfügen die Angehörigen der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Die Tätigkeit kann beispielsweise umfassen

  • den Einsatz in den Arbeitsbetrieben
    Arbeitsbetrieb leiten; Arbeit, Rohstoffe, Arbeitsgeräte zuteilen; Arbeitsleistung festsetzen und überwachen, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften überwachen; Gefangene im Betrieb kontrollieren und Sicherungsaufgaben durchführen,
  • die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von Gefangenen
    Verhalten der Gefangenen beobachten; Gefangene informieren und beraten; sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen anregen und fördern; Einzelgespräche führen; Gefangene belehren und auf Fehlverhalten hinweisen,
  • die Sorge um Ordnung und Sauberkeit
    Pflege, Wartung und Instandhaltung der Betriebseinrichtungen und Maschinen; Gefangene zur Sauberkeit und pfleglichen Behandlung überlassener Gegenstände anhalten,
  • die Erledigung der mit den Aufgaben des Werkdienstes zusammenhängenden Verwaltungsgeschäfte
    z. B. Beschaffung von Arbeitsaufträgen und Erstellung von Kalkulationen; Auswahl, Beschaffung und Verwaltung der Rohstoffe, Nachkalkulation und Abrechnung durchgeführter Aufträge; Verwaltung der Halb- und Fertigfabrikate sowie der Altstoffe; Listen und Bücher führen.
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Anforderungsprofil

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst (früher: mittlerer Werkdienst) besondere Anforderungen gestellt.

Allgemeine Anforderungen:

  • Geistige Beweglichkeit,
  • Verantwortungsbereitschaft,
  • Entscheidungsfreude,
  • Physische und psychische Belastbarkeit,
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft,
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen,
  • Fähigkeit zur Kommunikation und zur selbständigen Leitung eines Arbeitsbetriebes.

Körperliche Anforderungen:

  • Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst (früher: mittlerer Werkdienst) in den Arbeitsbetrieben einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt werden.
    In den meisten Arbeitsbetrieben müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden.
  • Schichtdienst muss nicht geleistet werden. In seltenen Ausnahmefällen müssen die Beamten der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst in der Lage sein, auch Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
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Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahn der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst ist die erfolgreiche Ableistung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden, die

  • über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
  • eine Fachakademie oder eine öffentliche oder staatlich anerkannte Technikerschule in einer entsprechenden Fachrichtung erfolgreich besucht oder die Meisterprüfung in einem der Fachrichtung förderlichen Handwerk oder eine entsprechende Industriemeisterprüfung erfolgreich absolviert haben,
  • das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können.

Bewerbung

Einstellungen in die Laufbahn der 2. Qualifikationsebene im Werkdienst (früher: mittlerer Werkdienst) erfolgen regelmäßig zum 1. Februar jeden Jahres. Die Einstellung richtet sich nach dem Bedarf der jeweiligen Justizvollzugsanstalten.

Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Schulzeugnisses und des Meisterbriefes eingereicht werden an das

Bayerische Staatsministerium der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Frau Wehrmann, Tel.: 089/5597-2674).

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Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. Februar eines Jahres und dauert insgesamt 18 Monate. Sie besteht aus einer praktischen Einführung sowie praktischen Ausbildungsphasen an einer bayerischen Ausbildungsanstalt und aus zwei fachtheoretischen Ausbildungsblöcken an der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing.

In den fachtheoretischen Ausbildungsblöcken, aber auch während der praktischen Ausbildung in den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Strafvollzug,
  • Untersuchungshaftvollzug,
  • Jugendarrest und -strafvollzug,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht,
  • Recht des öffentlichen Dienstes,
  • Arbeitsverwaltung,
  • Wirtschaftsverwaltung,
  • Vollzugsverwaltung,
  • Vollzugspsychologie,
  • Vollzugspädagogik,
  • Sozialpädagogik,
  • Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Gefangenen,
  • Zusammenarbeit und Gesprächsführung,
  • Gesellschaftslehre,
  • Seelsorgerliche Betreuung,
  • Medizinische Betreuung,
  • Erste Hilfe,
  • Waffenlose Selbstverteidigung,
  • Waffenkunde / Schießen.

Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müssen eine schriftliche sowie eine mündlich-praktische Prüfung bestanden werden.

Zeitlicher Ablauf am Beispiel des Einstellungsjahrganges 2018:

Beginn der Ausbildung
1. Februar 2018
Praktische Ausbildung I
mit Einführung
Ausbildungsanstalt
14 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung I
Bayer. Justizvollzugsakademie
11 Wochen
Praktische Ausbildung II
Ausbildungsanstalt
16 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung II
Bayer. Justizvollzugsakademie
mit schriftlicher Qualifikationsprüfung
20 Wochen
Praktische Ausbildung III
Ausbildungsanstalt
mit mündlich-praktischer Qualifikationsprüfung
17 Wochen
Abschluss der Ausbildung
31. Juli 2019
Änderungen vorbehalten.
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Beruflicher Werdegang

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.

Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme als Oberwerkmeisterin im Justizvollzugsdienst bzw. als Oberwerkmeister im Justizvollzugsdienst in Besoldungsgruppe A 7.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Hauptwerkmeisterin/Hauptwerkmeister i. JVD in Besoldungsgruppe A 8,
  • zur Betriebsinspektorin/Betriebsinspektor i. JVD in Besoldungsgruppe A 9,
  • zur Betriebsinspektorin/Betriebsinspektor i. JVD mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage.

Besonders befähigte Beamte auf herausragenden, verantwortungsvollen Dienstposten können zum Aufstieg in die Laufbahn der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener mittlerer Werkdienst) zugelassen und bis zur Besoldungsgruppe A 11 befördert werden.

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Aktuelle Stellenausschreibungen