Amtsgericht Neu-Ulm
18.06.2015

Besserer Schutz bei Stalking, härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität, Erweiterungsmöglichkeiten der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung und die verbesserten Möglichkeiten der Medienberichterstattung bei bedeutenden Gerichtsverhandlungen

Justizminister: "Bundesjustizminister hat jetzt Hausaufgaben zu erledigen"

Stuttgart: Auf Initiative von Bayern und Hessen befassten sich die Teilnehmer der Justizministerkonferenz mit Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz vor Stalking. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Ich freue mich, dass wir die Justizministerkonferenz hier gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dazu bewegen konnten, ein rechtspolitisches Zeichen zu setzen. Wir sind uns einig, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Ich verhehle aber nicht, dass ich mir im Interesse der Stalking-Opfer mehr gewünscht hätte. Wieso muss sich ein Stalking-Opfer nach wie vor erst dem Täter beugen und seine Handynummer, die Wohnung oder seinen Arbeitsplatz wechseln, bevor der Staatsanwalt eingreifen kann? Eine bayerische Lösung dafür liegt schon lange auf dem Tisch. Obwohl ich nur Zustimmung gehört habe, geht nichts voran."

"Seit knapp einem Jahr liegt ein fachlich fundierter Gesetzentwurf im Bundesrat vor. Dieser zielt insbesondere auf einen noch effektiveren Opferschutz, der dringend nötig ist. Die Justiz darf nicht immer am Beweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Opfers scheitern. Mit dem Gesetzentwurf von Bayern können wir das ändern. Eine lange Prüfung von Seiten des Bundesjustizministeriums bedarf es deshalb nicht mehr", so der Justizminister des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow.

"Es gibt keinen fachlichen Grund, den Gesetzentwurf im Bundesrat weiterhin zu blockieren. Dass es echten Bedarf dafür gibt, zeigt nicht nur eine Online-Petition mit weit über 80.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, die diese Änderung fordert, sondern auch der Umstand, dass von den etwa 25.000 jährlich angezeigten Fällen nur sehr wenige letztlich zur Verurteilung führen. Hier gibt es einen Missstand, der mit dem Gesetzentwurf beseitigt werden soll. Das Hinhalten, Verzögern und Taktieren sollte endlich eingestellt werden", so die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte: "Die Möglichkeiten des Nachstellens, zum Beispiel per SMS oder in sozialen Netzwerken, sind immens geworden. Die mediale Welt als Stalking-Schauplatz wird immer größer. Wir dürfen die Opfer jetzt nicht im Stich lassen."

Ebenso plädierte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann: "Wir müssen Opfern von Stalking helfen, sich besser gegen ihre Drangsalierer wehren zu können. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus. Es kann nicht sein, dass die Opfer gezwungen sind, ihr komplettes Leben zu ändern. Das spielt Tätern in die Hände. Hier werden und dürfen wir nicht locker lassen."

In Stuttgart wurde auch eine Initiative zur Bekämpfung von Botnetz-Kriminalität beschlossen. "Grob gesagt können über Schadsoftware mehrere tausend private Rechner gekoppelt und so als Cyber-Kanone umfunktioniert werden. Hier besteht dringender strafrechtlicher Handlungsbedarf. Cyber-Angriffe werden längst nicht mehr von halbstarken Hackern durchgeführt, sondern können auch als Waffen des Terrorismus eingesetzt werden. Ob TV-Sender, Stahlwerke oder andere kritische Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung: Deutschland muss sich langfristig darauf einstellen, dass Cyberangriffe Mittel der Auseinandersetzung werden", so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, die die Initiative der Justizministerkonferenz vorgeschlagen hatte.

Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte den von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Vorschlag zu den Erweiterungsmöglichkeiten der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung: "Jetzt loten wir aus, ob das Instrument der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung erweitert eingesetzt werden kann. Wir könnten die sogenannte Elektronische Fußfessel zum Beispiel für eine höhere Sicherheit in Fußballstadien einsetzen. Auch könnte ich mir vorstellen, dass zum Beispiel nach häuslicher Gewalt oder nach Stalking-Fällen den Tätern, die mit einer Bewährungsstrafe auf freiem Fuß bleiben, in Einzelfällen eine Verbotszone auferlegt werden könnte. Das würde den Opferschutz weiter stärken", so Justizministerin Kuder.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßte den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG", der sich mit der Medienöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen befasst: "Ich habe immer gesagt: Wir müssen das Recht an die Bedürfnisse unseres Informationszeitalters anpassen. Das darf aber nicht zu Lasten der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, der Verfahrensfairness und der Wahrheitsfindung gehen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe, das derzeit umfassende Verbot von Bild- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen moderat zu lockern, z.B. durch eine gesetzliche Regelung für Tonübertragungen in einen Medienraum für Verfahren mit einem erheblichen Medieninteresse, sind dafür ein guter und tragfähiger Kompromiss!"

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