Landgericht München I

Damit wir uns verstehen: Dolmetschen und Übersetzen

Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank können Sie schnell geeignete Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen auffinden

Aufgrund des Gerichtsdolmetschergesetzes und der Art. 58 ff. des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher/innen (mündliche Sprachübertragung und Deutsche Gebärdensprache) und Übersetzer/innen (schriftliche Sprachübertragung) öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Zuständig hierfür sind die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte (§ 2 Abs. 2 Gerichtsdolmetschergesetz iVm. § 60 Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz bzw. Art. 61 Abs. 1 Gerichtsverfassungsausführungsgesetz). Als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in kann nur öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden, wer Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache beherrscht und in der betreffenden Sprache die Dolmetscherprüfung / Übersetzerprüfung / Prüfung zum Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache eines staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfungsamtes oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Für die Anerkennung einer im Ausland abgelegten Prüfung als gleichwertig ist die Staatliche Prüfungsstelle für Dolmetscher und Übersetzer im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig. Dort sind weitere Informationen abrufbar:

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte nehmen für ihre Bezirke die Eintragungen in der Datenbank vor. Mitteilungen nach § 10 Gerichtsdolmetschergesetz sowie Änderungs- und Berichtigungsbegehren sind an sie zu richten.

Aufgrund der ab 2023 geltenden schrittweisen Einführung einer fünfjährigen Befristung der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung als Übersetzer/in und Dolmetscher/in wird die Aktualität der Datenbank sichergestellt.

Sind aus der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank keine geeigneten Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen festzustellen, so können hier Auskünfte eingeholt werden:

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) Landesverband Bayern
Rottmannstr. 11
80333 München

Bitte nutzen Sie unsere Online-Datenbank für die Suche eines Übersetzers oder Dolmetschers:
www.by-suche.bdue.de
Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e. V.
Grafinger Str. 31
81671 München
www.vbdu.de

E-Mail:
info@vbdu.de

Allgemeine Auskünfte zum Gebärdensprachdolmetscherwesen erhalten Sie hier:

Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V.
Schwanthalerstraße 76
80336 München
Tel. 089/54 38 111
Telefax 089/54 39 792
Berufsfachverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e. V.
Postfach 14 01 43
80451 München
www.bgsd-bayern.de

Liste der in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen

Eine Übersicht über die in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des vom Bayerischen Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. (BLWG e.V.) getragenen Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB) unter  Kontakt Info (giby.de).

Gut beraten ist, wer sich informiert!

Die Seiten des Verbraucherportals VIS Bayern sind jederzeit erreichbar, kostenlos, werbefrei und politisch neutral - so funktioniert Verbraucherinformation seit einer Dekade in Bayern unter Beteiligung von sieben Ministerien.

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Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.