Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nichtformbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfach
- mittels De-Mail an ag-fuerstenfeldbruck@egvp.de-mail.de
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, sowie auf den Seiten ejustiz.bayern oder ejustiz.bayern.de
Bitte beachten Sie die neuen, seit 07.11.2022 geltenden Faxnummern des Amtsgerichts:
Behördenfax: +49 9621 96241 2867
Zivilgericht: +49 9621 96241 2868
Betreuungsgericht: +49 9621 96241 2874
Nachlassgericht: +49 9621 96241 2896
Grundbuchamt: +49 9621 96241 2870
Strafabteilung: +49 9621 96241 2871
Vollstreckungsgericht: +49 9621 96241 2864
Familiengericht: +49 9621 96241 2865
- Die Rechtsantragsstelle ist ab dem 13.07.2024 Freitags aufgrund der Rechtsberatung durch Rechtsanwälte für Bürger mit geringem Einkommen geschlossen (hier klicken)
- Beim Betreuungsgericht ist ab 06. Mai 2024 aufgrund der Einführung der elektronischen Akte mit Verzögerungen und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir bitten daher von telefonischen oder schriftlichen Sachstandsanfragen für die erste Zeit der Umstellung auf und Einarbeitung aller Mitarbeiter in die E-Akte abzusehen.
Wir bitten Sie, von persönlichen Besuchen des Amtsgerichts nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache derzeit zwingend notwendig ist oder gegebenenfalls auch eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ausreichen kann.
Telefonnummern finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.