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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 09.01.13

Einführung des Güterichterverfahrens am Amtsgericht Augsburg

Nachdem das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2012 den Startschuss für eine bayernweite Ausdehnung des Güterichtersystems gegeben hat, bietet das Amtsgericht Augsburg seit 1. Januar 2013 ebenfalls die Möglichkeit der Streitbeilegung durch einen für diese Tätigkeit ausgebildeten Richter. Geeignete Rechtsstreitigkeiten können dann einem Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung übertragen werden. Die Initiative hierzu kann vom befassten Richter oder den Parteien selbst ausgehen.

Ziel eines Güterichterverfahrens ist die einvernehmliche Streitbeilegung durch die Parteien und eine vollstreckbare Protokollierung des Ergebnisses. Anders als im streitigen Klageverfahren kann der Güterichter kein Urteil sprechen. Vielmehr sollen die Parteien eigenverantwortlich mit Hilfe des eigens für diese Aufgabe geschulten Richters, der gleichsam als Mediator tätig wird, losgelöst von Prozessgegenstand und Rechts- bzw. Beweislage selbst eine Lösung suchen.

Geeignet für ein solches Güterichterverfahren sind insbesondere Fälle, in denen die Parteien auch zukünftig miteinander leben müssen und eine streitige Entscheidung einen „Gewinner und Verlierer“ hervorbringen würde. Auch bei schwerwiegenden Konflikten im Hintergrund, deren Ursache nicht im streitigen Verfahren geklärt werden könnte, bietet sich so eine Chance für eine umfassende Bereinigung von Differenzen und einen unbelasteten Neuanfang.