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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 12 vom 09.12.13

Frostiger Urlaub

Als die beiden Arbeitskolleginnen die gemeinsam gebuchte Urlaubsreise antraten, waren sie noch beste Freundinnen. Dies änderte sich allerdings schnell. Schon während der Reise kam es zu heftigen Meinungsverschiedenheiten und sie gingen sich aus dem Weg. Wieder zu Hause verklagte die Klägerin ihre Mitreisende auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Sie behauptete, die ehemalige Freundin habe sich während der Reise ihr gegenüber frostig und abweisend verhalten. Noch schlimmer sei es allerdings zurück am Arbeitsplatz gekommen. Die andere mache sie vor den Kollegen schlecht und beobachte und kontrolliere sie ständig. Das Verhalten der Kollegin habe dazu geführt, dass sie gesundheitliche Probleme bekommen hätte.

Das Amtsgericht Augsburg konnte jedoch darin keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts erkennen. Die Schwelle, nach der das Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, war im vorliegenden Fall noch nicht überschritten. Die geschilderten Spannungen, Unstimmigkeiten und verbalen Auseinandersetzungen führen hier nicht zu einem Schadensersatzanspruch. Darum gilt es auch in Zukunft, sich seine Mitreisenden genau auszuwählen.