Pressemitteilung 11 vom 02.06.14
Stürmischer Flohmarkt
Wie jeden 3. Sonntag im Monat baute die Klägerin ihren Stand in der Hoffnung auf gute Geschäfte auf dem Flohmarkt im Stadtgebiet Augsburg auf. Da es sich um einen schönen Juni-Tag handelte, hatte ihr Standnachbar einen Sonnenschirm aufgestellt.
Ein plötzlicher Windstoß riss den oberen Teil des Sonnenschirms aus dem Rohrständer und trug ihn davon. Dabei traf er die Klägerin mit dem Stiel am Kopf. Diese trug eine Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung davon. Deswegen verklagte sie den Betreiber des Nachbarstandes auf Schmerzensgeld und verlangte von ihm 1.500 Euro.
Nach einer Beweisaufnahme, in der insgesamt sieben Zeugen zu der ordnungsgemäßen Befestigung des Schirms vernommen wurden, wies das Amtsgericht Augsburg die Klage ab. Grund für den Unfall sei ein nicht vorhersehbares, schicksalhaftes Unglück, also höhere Gewalt gewesen. Dagegen verneinte das Gericht eine Pflichtverletzung des Beklagten. Die Verletzte konnte nicht nachweisen, dass dieser mit dem aufkommenden Wind rechnen musste und der Sonnenschirm deshalb unzureichend aufgestellt war. Die Klägerin hätte nicht gedacht, dass ein sonniger Juni-Tag so stürmisch enden kann.