Pressemitteilung 3 vom 30.01.14
Postbote und Hund eine bissige Freundschaft
Der während seiner Arbeit vom Hund gebissene Postbote ist nicht nur ein Klischee, sondern schmerzhafte Wirklichkeit.
Die Briefträgerin wollte in einem Ort nördlich von Augsburg einen Brief zustellen, der nicht in den außerhalb des Grundstücks angebrachten Briefkasten des Adressaten passte. Sie öffnete deshalb das Gartentor und ging zur offen stehenden Haustür. Danach ging alles ganz schnell: der Schäferhundmischling stürzte aus dem Haus und biss die Postbotin ins Schienbein. Der dahinter kommende Hundehalter konnte den Angriff nicht mehr verhindern.
Die Postbotin verklagte den Hundehalter vor dem Amtsgericht Augsburg auf Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro. Sie gab an, wegen der blutenden Wunde mehrmals beim Arzt gewesen zu sein und vier Wochen lang Schmerzen empfunden zu haben. Der Hundehalter wehrte sich damit, dass sein Hund keineswegs gefährlich sei, sich vor der Briefträgerin erschreckt und deswegen zugebissen habe. Normalerweise sei auch ein Warnschild am Zaun angebracht. Dieses habe er erst wenige Wochen vor dem Zwischenfall entfernt, um es gegen ein neues auszutauschen.
Das Gericht ließ die Einwände jedoch nicht gelten und sprach der Klägerin das beantragte Schmerzensgeld in voller Höhe zu. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der Tierhalter dem Verletzen grundsätzlich immer für den entstandenen Schaden. Ein Mitverschulden der Postbotin konnte das Gericht hier nicht erkennen.