Pressemitteilung 7 vom 22.04.14
Die fliegende Auflaufschüssel
Wie kam die Schüssel mit dem Blumenkohlauflauf aus der Küche der Beklagten auf das unten im Hof parkende Auto des Klägers?
Mit der Aufklärung dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Augsburg in einem Zivilrechtsstreit zu beschäftigen. Fest stand zwischen den streitenden Parteien zunächst nur, dass durch die Auflaufform, die aus dem Küchenfenster der Beklagten im 3. Stock flog, das Auto des Klägers am Heck beschädigt wurde. Der Kläger berichtete, er sei vor der Arbeit am Frühstückstisch gesessen und habe gemütlich sein Müsli gegessen, als er vom Hof her einen Knall hörte. Er ging zum Fenster und sah auf seinem Auto Tonscherben und eine undefinierbare Masse herunterlaufen. Wegen der entstandenen Beschädigungen an seinem Fahrzeug verlangte der Kläger vor Gericht Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.400 Euro.
Die Beklagte und ihr Freund, die in der mündlichen Verhandlung vernommen wurden, konnten sich an den Vorfall nicht mehr genau erinnern. In der Nacht zuvor hätten sie mit Freunden gefeiert und dabei auch Alkohol getrunken. Deshalb trugen sie verschiedene Versionen des Schadenshergangs vor, wonach sie selbst jeweils unbeteiligt und möglicherweise der andere den Schaden verursacht haben soll. Eine Darstellung lautete, dass die Beklagte mit ihrem Freund Streit hatte und sie deshalb den Auflauf nach ihm geworfen habe. Er jedoch sei geschickt ausgewichen, so dass die Schüssel an ihm vorbei aus dem offenen Fenster in den Hof flog.
Nachdem der Kläger beweispflichtig dafür ist, dass die Beklagte und nicht einer ihrer Gäste den Schaden verursacht hat, einigten sich die Parteien im Rahmen eines Vergleichs schließlich darauf, dass die Beklagte dem Kläger die Hälfte seines Schadens bezahlt.