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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 9 vom 05.05.14

Anfahrhilfe ohne Hilfe

Die Parteien schilderten den Unfall gegensätzlich - und doch sollten am Ende beide Recht behalten.

Die Klägerin gab an, der Fahrer im Auto hinter ihr sei ihr beim Losfahren an der Ampel an der leichten Steigung der Invernessallee zur Haunstetter Straße aufgefahren. Ein Zurückrollen ihrerseits sei ausgeschlossen, da ihr Fahrzeug über einen sog. Anfahrassistenten verfüge. Dieser verhindert, dass der Wagen kurz vor dem Anfahren auf einer Steigung rückwärts ins Rollen gerät, wenn man von der Bremse geht. Demgegenüber gaben der Beklagte und sein Beifahrer an, sie hätten ganz eindeutig bemerkt, wie das vor ihnen stehende Auto der Klägerin plötzlich auf sie zugerollt sei.

Das Amtsgericht Augsburg gab ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das anhand der Fahrzeugschäden den Unfallablauf klären sollte. Der Gutachter kam nach Fahrversuchen zu dem Ergebnis, dass der Berganfahrassistent erst ab einer bestimmten Steigung greift, die am Unfallort noch nicht gegeben war. Doch das Zurückrollen des Autos der Klägerin allein konnte die Schäden mangels ausreichender Aufprallgeschwindigkeit nicht hervorgerufen haben. Damit musste auch der Beklagte bereits vorwärts angefahren sein.

Das Gericht entschied also, dass jede der Unfallparteien zu gleichen Teilen haftet, so dass die Klägerin von dem eingeklagten Betrag in Höhe von 2.300 Euro nur die Hälfte bekommt.