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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 17 vom 30.12.15

Absturzgefährdete Katze

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses in Neusäß wollte verhindern, dass seine Katze vom Balkon des 1. Stocks abstürzt. Deshalb brachte er ein Katzennetz an, das er mit Holzstangen an der Balkonbrüstung befestigte. Allerdings hatte er vorher nicht die Genehmigung seines Vermieters eingeholt, der im selben Haus wohnte. Diesem missfiel die Konstruktion aber derart, dass er den Mieter vor dem Amtsgericht Augsburg auf Beseitigung des Katzennetzes verklagte.

Der Mieter war der Ansicht, dass sich das Netz harmonisch in das Gesamtbild des Hauses einfüge. Außerdem sei das Netz nicht fest mit dem Mauerwerk verbunden, so dass keine bauliche Veränderung vorliege.

Der Vermieter hatte jedoch mit seiner Klage Erfolg. Das Gericht entschied aufgrund der vorgelegten Fotos, dass die Holzstangen des Netzes das Gesamtbild der Hausfassade erheblich stören. Da ein im Haus wohnender Vermieter ein besonderes Interesse an dem Aussehen seiner Außenfassade hat, hätte der Mieter vorher seine Genehmigung einholen müssen.

Die Berufung des Mieters hatte keinen Erfolg, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist.