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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 09.06.15

Robenpflicht des Rechtsanwalts

Muss ein Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht eine Robe tragen oder nicht? Diese Frage beschäftigt nun Gerichte und Rechtsanwälte. Ein Augsburger Richter hatte die Verhandlung in einem Zivilprozess auf einen späteren Termin verlegt, nachdem ein Rechtsanwalt ohne Robe vor Gericht erschienen war. Fahrtkosten von 20 Euro und seinen Verdienstausfall für drei Stunden in Höhe von 750 Euro will der Anwalt nun vom Freistaat Bayern ersetzt haben. Er beruft sich auf eine Vorschrift in der Berufsordnung für Rechtsanwälte, wonach eine Robe vor Gericht nur dann zu tragen ist, wenn dies üblich ist und wonach eine Berufspflicht beim Amtsgericht in Zivilsachen mit Robe zu erscheinen, nicht besteht.

Allerdings ist es am Amtsgericht Augsburg durchaus üblich, dass Rechtsanwälte in ihrer Amtstracht erscheinen, betont der Präsident des Amtsgerichts Dr. Bernt Münzenberg. Der Amtsrichter durfte deshalb die Verhandlung vertagen und kann dies mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München begründen. Für die Robenpflicht gibt es gute Gründe: Durch die Amtstracht werden Richter und Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht, was auch die Rechts- und Wahrheitsfindung fördert. Sie heben sich dadurch aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung heraus. Es besteht ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit daran, dass Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und in angemessener Form durchgeführt werden können. Diesem Zweck dient es, wenn die an der Verhandlung beteiligten Rechtsanwälte eine Robe tragen. Denn die Person tritt hinter dem Dienst an Gesetz und Recht zurück.

Die Rechtsanwälte sind sich selbst in dieser Frage uneinig. Für die meisten ist es eine Selbstverständlichkeit, die Robe zu tragen und sie wollen dies auch so beibehalten. Die Ausnahmeregelung in der Berufsordnung sollte nur eine 'Erleichterung für das Massengeschäft der amtsgerichtlichen Zivilverfahren' erbringen. Die Richter des Amtsgerichts Augsburg sehen jedoch ihre Verfahren nicht als 'Massengeschäft', sondern jeder Fall wird mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet. Und das zeigt sich eben auch an dem Tragen einer schwarzen Robe.