Pressemitteilung 7 vom 23.06.15
Nach drei Jahren über 35 % weniger Fixierungsmaßnahmen: Amtsgericht Augsburg erfolgreich auf dem 'Werdenfelser Weg'
Einen Rückgang der gerichtlichen Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen um über 35 % kann das Amtsgericht Augsburg vermelden. Wesentlicher Grund ist die Übernahme des sogenannten 'Werdenfelser Wegs' im Jahr 2012.
Nach dem Gesetz müssen Fixierungsmaßnahmen wie Bettgitter oder Gurt am Stuhl in Heimen vom Betreuungsrichter genehmigt werden. Der vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen seit 2007 entwickelte 'Werdenfelser Weg' hat als Kernstück, dass die die Richter beratenden Verfahrenspfleger aus Pflegeberufen rekrutiert werden und deswegen besonders kompetent bei der Suche nach Alternativen zu Fixierungsmaßnahmen sind. So können z.B. oft statt Bettgittern Niederflurbetten angewandt werden. Oder es werden Sensormatratzen vor das Bett gelegt, die das Pflegepersonal warnen, wenn ein sturzgefährdeter Bewohner sein Bett verlässt.
Diesem Weg schloss sich das Amtsgericht Augsburg im Juni 2012 offiziell an, was seinerzeit mit einer festlichen Veranstaltung in Anwesenheit von Frau Justizministerin Merk im Landratsamt Augsburg gefeiert wurde. Seither verfügt das Augsburger Betreuungsgericht über einen Stamm von ca. 10 aus Pflegeberufen stammenden Verfahrenspflegern. Diese loten im Dialog mit dem Pflegepersonal vor Ort aus, ob und wie die beantragte Fixierung vermieden oder weniger belastend gestaltet werden kann.
Eine Bilanz der Genehmigungszahlen nach drei Jahren zeigt den Erfolg des eingeschlagenen Weges: So wurden im Jahr 2015 vom Amtsgericht Augsburg bis Ende Mai insgesamt noch 213 Genehmigungsbeschlüsse erlassen. Im selben Zeitraum des Jahres 2012 waren noch 332 Fixierungen genehmigt worden.
Der Präsident des Amtsgerichts Augsburg Dr. Münzenberg zeigt sich erfreut über diese Entwicklung: 'Jede vermiedene Fixierung verbessert die Lebensqualität des betroffenen alten oder kranken Menschen'. Das Amtsgericht werde daher den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weiterhin in jedem Einzelfall die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen kritisch hinterfragen.
Nachfragen zum Thema können gerne an RiAG waR Schmitt-Roob - Betreuungsgericht Augsburg - (Tel. 0821 3105-2347) gestellt werden.