Pressemitteilung 1 vom 21.01.16
Teure Probefahrt
Vor dem Kauf eines Autos eine Probefahrt zu machen ist vollkommen üblich. Nicht üblich ist es allerdings, das Auto nicht mehr zurück zu bringen.
Der Beklagte gab bei einem Autohaus in Donauwörth vor, dass er ein Fahrzeug kaufen wollte und zeigte Gefallen an einer Limousine Mercedes-Benz mit einem Listenpreis von über 50.000 Euro. Unter Vorlage eines gefälschten bulgarischen Passes unternahm er eine Probefahrt, von der er aber nicht zurückkehrte. Das Auto wurde zwei Monate später von der Polizei bei ihm sichergestellt und zum Autohändler zurück gebracht.
Das Autohaus verklagte den scheinbaren Kunden vor dem Amtsgericht Augsburg zum einen auf Zahlung von 2.800 Euro für die Zeit der Nutzung. Nachdem das Fahrzeug zwischenzeitlich Schäden hatte, wollte es zudem die Reparaturkosten von rund 2.000 Euro ersetzt haben. Der Beklagte gab aber nur zu, dass der Schaden am gebrochenen Handschuhfach von ihm sei, als er versuchte, dieses unsachgemäß zu öffnen. Mit den großflächigen Kratzern am Unterboden, Stoßfänger und Spoiler sowie an der Kofferraumverkleidung habe er aber nichts zu tun. Diese könnten auch vom Abschleppen des Autos zum Autohändler stammen.
Das Gericht sprach dem Autohaus vollumfänglichen Schadensersatz zu. Es sah es nach der Beweisaufnahme mit Zeugen als erwiesen an, dass das Auto die Schäden noch nicht hatte, als der Beklagte zur Probefahrt aufbrach, danach aber schon. Deshalb hätte der Beklagte beweisen müssen, dass er nicht alle Schäden verursacht hat, was ihm aber nicht gelang.
Das Urteil ist rechtskräftig.