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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 16.06.16

Lügen haben kurze Beine

Das beklagte Paar mietete ein Einfamilienhaus in Langweid an. Bei Abschluss des Mietvertrags hatten beide Mieter in einer Selbstauskunft ausdrücklich schriftlich versichert, dass kein negativer Schufa-Eintrag vorliege oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Bereits wenige Wochen danach erfuhr der Vermieter durch eine Schuldnerabfrage, dass die Mieterin doch die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und weitere negative Schuldnereinträge bestanden. Dies nahm der Vermieter zum Anlass, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und fristlos zu kündigen. Als die Mieter das Haus nicht freiwillig räumen wollten, verklagte der Eigentümer sie vor dem Amtsgericht Augsburg.

Das Gericht entschied, dass Fragen nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen wichtig seien, damit der Vermieter sich ein Bild von der Zahlungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit des Mieters machen kann. Die falschen Angaben zur Vermögenssituation der Mieterin berechtigen zu einer Anfechtung des Vertrags. Da der Vermieter ausdrücklich nach negativen Schufa-Einträgen gefragt hat und die Mieter ihm eine falsche Auskunft gegeben haben, steht im auch ein Recht zu kündigen zu.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil hatte keinen Erfolg, so dass dieses rechtskräftig ist.