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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 15 vom 30.09.16

Aufgewacht!

Wenn man im Zug vom Kontrolleur ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss man ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Ein Fahrgast aus dem nördlichen Landkreis Augsburg, der zwischen Nürnberg und Donauwörth kontrolliert wurde, weigerte sich aber. Deshalb verklagte ihn die Bahn vor dem Amtsgericht Augsburg.

Der Fahrgast war auf einer Pegida-Demonstration in München und wollte am nächsten Morgen im ICE wieder zurück fahren. Von der Müdigkeit des Vortages übermannt, verschlief er den Halt in Augsburg und wachte erst am Hauptbahnhof Nürnberg wieder auf. Er setzte sich sofort in den nächsten Zug Richtung Heimat, hatte aber keinen Fahrschein. Bei der anschließenden Kontrolle war er zwar bereit, die reguläre Fahrkarte zu bezahlen, nicht aber das erhöhte Beförderungsentgelt wegen 'Schwarzfahrens'.

Vor Gericht wollte er genauso behandelt werden wie Flüchtlinge ohne Fahrschein, von denen die Bahn auch keine 60 Euro verlangt. Der Beklagte meinte, deshalb in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt zu sein. Außerdem vermutete er, dass dem Zugbegleiter sein Sweatshirt mit der Aufschrift 'Refugees not welcome' missfallen habe.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Fahrgast zur Zahlung von 60 Euro nebst Zinsen. Auch die Kosten des Rechtsstreits muss er tragen. Auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann er sich nicht berufen. Soweit die Bahn bei Asylbewerbern auf eine Zahlung verzichtet, geschieht dies wegen fehlender Sprachkenntnisse und weil diese meistens mittellos sind. Das ist beim Beklagten aber nicht der Fall.

Das Urteil ist rechtskräftig.