Pressemitteilung 7 vom 10.03.16
Bauer sucht Frau
Dass es als Landwirt mitunter schwierig ist, den passenden Deckel auf den Topf zu finden, weiß man bereits aus der einschlägigen Fernsehsendung. Das musste nun auch ein etwa 50-jähriger Junggeselle erfahren, der sich von einer in Augsburg ansässigen Partnervermittlung über den Tisch gezogen fühlte.
Er stieß auf eine Annonce in der Zeitung, in der 'Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land' einen 'treuen Landwirt' suchte. Er meldete sich daraufhin bei der inserierenden Partnervermittlung, die ein Profil von ihm erstellte. Der Heiratswillige wollte besagte Daniela, welche nach Angaben des Instituts in Landau/Isar wohnte, unbedingt kennen lernen. Gegen Zahlung von 1.195 Euro bekam er auch drei Partnervorschläge, aber die 30-jährige Kindergärtnerin Daniela war nicht dabei.
Der Landwirt klagte vor dem Amtsgericht Augsburg und wollte sein Geld zurück. Er fühlte sich von der beklagten Partnervermittlung bewusst getäuscht, da ihm am Telefon nähere Angaben zu der inserierten Dame gemacht worden seien. Ihm sei es darauf angekommen, gerade diese Daniela zu treffen und nicht irgendwelche anderen Frauen. Das Institut wandte ein, dass es eine Garantie zur Partnervermittlung nicht gebe und dies dem Kläger auch gesagt worden sei. Die vereinbarten Leistungen seien erbracht worden.
Das Amtsgericht gab dem Landwirt Recht. Seine Mutter, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte, dass ihr Sohn gerade an der 'Kindergärtnerin Daniela aus Landau/Isar' großes Interesse hatte. Bei den Telefongesprächen zwischen den Parteien sei nur von dieser die Rede gewesen. Das habe sie selbst gehört. Damit stand für das Gericht fest, dass der Kläger den Vertrag nur abschloss, um die zugesagte Person kennen zu lernen. Da die Partnervermittlung wusste, dass ihre Angaben zu der inserierten Dame falsch waren, ist der Vertrag nichtig und sie muss das Geld zurückzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.