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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 12 vom 29.06.17

Rasante Fahrt

Aus dem Amtsgericht Augsburg zum Unfall zwischen Autofahrer und Radfahrer

In rasanter Fahrt kam der 10-jährige Schüler auf dem Fahrrad mit einem Klassenkameraden eine abschüssige Straße in Diedorf herunter. Er bog nach rechts in eine enge Straße ab und landete auf der Motorhaube eines Autos, das ihm dort entgegenkam. Dem Jungen passierte – außer einem Schreck – zum Glück nichts. Aber das Auto war beschädigt, so dass die Eigentümerin von ihm den Schaden in Höhe von rund 2.500 Euro ersetzt haben wollte.

Die Eltern als Vertreter des Kindes wollten nicht zahlen. Nach ihrer Meinung sei die Autofahrerin, obwohl sie die Kinder den Berg herunterkommen sah, viel zu weit auf der Gegenfahrbahn gewesen. Deshalb konnte ihr Sohn den Zusammenstoß nicht vermeiden.

Das Amtsgericht Augsburg gab nach Vernehmung der am Unfall Beteiligten ein Gutachten in Auftrag, um den Unfallhergang näher aufzuklären. Der Sachverständige stellte den Zusammenstoß vor Ort nach. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Autofahrerin nicht – wie von ihr vorgetragen - ganz rechts am Randstein war, sondern eher mittig.

Deshalb hatte die Klägerin mit ihrer Schadensersatzklage keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts hat die Autofahrerin den Unfall überwiegend selbst verschuldet. Sie ist den Kindern in der engen Straße nicht ausgewichen, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätte. Dabei berücksichtigte das Gericht auch das Alter des Jungen. Zwar können Kinder ab 10 Jahren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Unfälle im Verkehr grundsätzlich verantwortlich gemacht werden. Das Mitverschulden des Jungen war aber unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Einsichtsfähigkeit so gering, dass er in diesem Fall nicht haftet.

Das Urteil vom 14. Oktober 2016 (Az. 72 C 4696/15) ist rechtskräftig, nachdem die Klägerin ihre Berufung zurückgenommen hat.