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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 05.01.17

Fensteraustausch

Die Vermieterin einer Wohnanlage im Stadtgebiet Augsburg wollte nach und nach die Holzfenster aller 50 Wohnungen durch Isolierfenster aus Kunststoff ersetzen. Bei allen Mietern klappte der Austausch ohne größere Probleme – nur bei einer nicht. Die 80-jährige Mieterin wehrte sich gegen die Modernisierung. Sie sei so schwer herzkrank, dass die Arbeiten ihre Gesundheit gefährden würden. Durch den Krach und den Lärm beim Fensteraustausch bestünde die Gefahr eines stressbedingten Herzinfarkts.

Nachdem die Parteien schon seit 2007 außergerichtlich deswegen miteinander stritten, erhob die Vermieterin 2014 Klage zum Amtsgericht Augsburg. Die Mieterin sollte verurteilt werden, die Erneuerung der Fenster zu dulden.

Der vom Gericht beauftragte medizinische Gutachter stellte fest, dass der mit den Arbeiten einhergehende psychische Stress das Risiko eines Herzinfarkts bei der Mieterin erhöht. Das kann aber weitgehend vermieden werden, wenn ihr während der Arbeiten ein ruhiges Zimmer mit normalen Temperaturen zur Verfügung steht.

Nach den gesetzlichen Vorschriften hat ein Mieter eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden, wenn nicht Umstände für eine besondere Härte vorliegen. Das Gericht konnte bei der Mieterin eine solche Ausnahme aber nicht feststellen. Sie muss nun den Fensteraustausch über sich ergehen lassen. Allerdings muss die Vermieterin gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass ihr ein ruhiges Zimmer mit einer Raumtemperatur von mindestens 19 Grad zur Verfügung steht, wie dies vom Gutachter gefordert wurde.

Nachdem die Berufung gegen das Urteil keinen Erfolg hatte, ist es rechtskräftig.