Apostillen
Grundsatz
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen richtet sich nach § 72 Zuständigkeitsverordnung (ZustV).
Zuständigkeit des Amtsgerichts Augsburg
Der Präsident des Amtsgerichts Augsburg ist ausschließlich für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden zuständig, welche von einer Urkundsbeamtin/einem Urkundsbeamten des Amtsgerichts Augsburg ausgestellt wurden und zur Vorlage bei Behörden ausgewählter Länder benötigt werden (siehe untenstehende Länderliste).
Für alle weiteren Länder ist das Landgericht Augsburg zuständig:
(Landgericht Augsburg - Legalisation von Urkunden)
Hinweis
Die Urkunde samt beiliegendem Antrag ist immer als Ausfertigung bzw. Teilausfertigung zu übersenden/vorzulegen. Kopien reichen nicht aus!
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern (z. B. wenn nur eine Kopie der Urkunde übersandt/vorgelegt wurde, oder die Urkunde unvollständig ist).
Eine Apostille kostet 25,00 Euro (Nr. 1310 JVKostG).
Anschrift und Ansprechpartner
Amtsgericht Augsburg
Frau Meisch
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg (Hausanschrift)
Telefon: 0821 / 3105-2294
E-Mail: poststelle@ag-a.bayern.de