Grundbuchamt
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Parteiverkehr nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Telefon: 0971 / 8208-125
Telefax: 0971 / 8208-104
E-Mail: poststelle.gba@ag-kg.bayern.de
Seit 19.02.2024 ist das Grundbuchamt Bad Kissingen für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen.
Allgemeine Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden
sich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
folgendem Link: Elektronischer Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern -
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de). In
Grundbuchsachen sind jedoch auch nach der Umstellung auf die elektronische Akte
weiterhin Dokumente im Original vorzulegen, so z. B. Grundschuldbriefe oder Ausfertigungen von Erbscheinen.
Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Kosten eines Grundbuchausdrucks:
- einfacher Grundbuchausdruck: 10,00 €
- amtlicher Grundbuchausdruck: 20,00 €
Anträge auf Erteilung von Grundbuchabschriften sind per E-Mail nur unterschrieben möglich. Ein Ausweisdokument ist zum Abgleich der Unterschrift beizufügen.