Rechtsantragstelle
Aufnahme von Anträgen, Stellungnahmen und Erklärungen für alle Abteilungen des Amtsgerichts Bad Kissingen und Gewährung von Beratungshilfe
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 11:30 Uhr
Terminvereinbarungen sind unter unten genannter Telefonnummer möglich.
Bei Vorsprache ohne Termin stellen Sie sich bitte auf Wartezeiten ein.
Telefon: 0971 / 8208-151
Adresse: Maxstraße 27, 97688 Bad Kissingen
Der Antrag auf Beratungshilfe kann schriftlich eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:
Beleg über laufendes Einkommen (Lohnabrechnung, Renten-, Arbeitslosengeld- oder sonstige Bescheide)
Die vollständigen Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Belege zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Versicherungen etc.), die nicht aus den Kontoauszügen ersichtlich sind
Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Rückkaufswert der Lebensversicherung, etc.)
gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Ähnliches
Sofern möglich:
Unterlagen aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
Nachweis, dass Sie bereits selbst tätig geworden sind
Hinweis: Die Gewährung von Beratungshilfe ist unter anderem ausgeschlossen, wenn
ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache bereits anhängig ist
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