Zwangsvollstreckung
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Geschäftsstelle: Maxstraße 27, 2. Stock, Zimmer 48
Telefon: 0971/8208-142 oder -149
E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-kg.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Verfahrensübersicht – Hinweis auf Formularpflicht:
1. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse samt Abänderungsverfahren
2. Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung
3. Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
4. Gewährung von Vollstreckungsschutz (z. B. Räumungsschutz)
5. Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung
Für die Anträge zu 1. und 2. besteht Formularzwang, die Formulare können unter:
BMJ - Formulare für die Zwangsvollstreckung abgerufen werden.
Hinweise zu zentralen Zuständigkeiten
- Für Mahn – und Vollstreckungsbescheide ist in Bayern das Zentrale Mahngericht in Coburg
zuständig.
- Für das Schuldnerverzeichnis ist in Bayern das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof zuständig.
- Für Fragen zu Gerichtsvollzieherverfahren wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen
Gerichtsvollzieher; weitere Infos unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-
behoerden/amtsgerichte/bad-kissingen/gerichtsvollzieher.php