Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels De-Mail an ag-cham@egvp.de-mail.de
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...
Hinweis zum De-Mail-Konto:
Post- und Versanddienst mittels De-Mail-Konto ist möglich, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz, der eAkte und zu Online-Dienstleistungen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
https://www.ejustice.bayern.de
abrufbar.
Auf dieser Internetseite finden sich insbesondere Hinweise zu den elektronischen Zugangswegen, technischen Rahmenbedingungen, einschlägige Rechtsgrundlagen und deren Geltungsbereiche. Bearbeitungshinweise mit einer Zusammenstellung von Vorgaben und Empfehlungen zur Einreichung elektronischer Dokumente können Sie dort ebenso finden.