Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der/die Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Geschäftsstellen
Zimmer 113N, 114N, 116N
Telefon: 09971 / 990-208, -209 und -211
Telefax: 09971 / 990-250
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Das Betreuungsrecht in Bayern (Broschüre)
- Anregung einer Betreuung
- Formblatt für Ärzte
- Betreuungsstelle Cham
-
Antrag auf Unterbringung/Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen