Pressemitteilung 2 vom 06.03.2020
Presseerklärung zum Besuch des Präsidenten des Landesamtes für Asyl und Rückführungen beim Amtsgericht Erding
Am Freitag, 06.03.2020 stattete der Präsident des Landesamtes für Asyl und Rückführung (LfAR), Thomas Hampel, dem Amtsgericht Erding einen Informationsbesuch ab.
Das LfAR nimmt durch die Bündelung von Aufgaben die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern wahr, wie zum Beispiel die zentrale Beschaffung von Passersatzpapieren und Heimreisedokumenten, Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten aber auch die Intensivierung der Abschiebung randalierender und gewalttätiger Ausländer durch eine eigens gegründete Task Force.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Behörde unter anderem die Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München. Da in Deutschland jede nicht nur kurzfristige Beschränkung der Freiheit einer Person der Prüfung durch einen Richter unterliegt, entscheidet das Amtsgericht Erding als örtlich zuständiges Gericht auch darüber, ob es im Einzelfall notwendig und verhältnismäßig ist, einen abgelehnten Asylbewerber in besagter Einrichtung festzuhalten, bis die rechtlichen Voraussetzungen für seine Abschiebung erfüllt sind. Diese Haft kann mitunter mehrere Monate dauern, etwa wenn es schwierig ist, die Reisedokumente über die Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu beschaffen.
Präsident Hampel nutzte daher die Gelegenheit, mit der Leitung des Amtsgerichts und einem Ermittlungsrichter Möglichkeiten zu erörtern, wie diese Verfahren einerseits effizient aber auch in einer für die Betroffenen möglichst wenig belastenden Weise durchgeführt werden können. Denn, darin waren sich Präsident Hampel und Direktorin Kaps einig: „Hinter jedem dieser Fälle steht ein menschliches Schicksal.“