Pressemitteilung 1/2022 vom 05.04.2022
Im Amtsgericht Erding gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht
Im Amtsgericht Erding gilt bis auf weiteres auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen der öffentlichen Bereiche (insbesondere Eingangsbereich, Gänge, Wartebereich und öffentliche Toiletten) im Hauptgebäude an der Münchener Straße 27 sowie in den Räumen des Grundbuchamtes/Vollstreckungsgericht, Am Gries 21, und des Nachlassgerichts, Am Gestütring 2, weiterhin die Maskenpflicht.
Der Zugang zu den Gebäuden sowie der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen ist weiterhin nur bei Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (FFP2-Maske) erlaubt. Der Mindestabstand, zwischen den sich in den öffentlichen Bereichen aufhaltenden Personen, soll mindestens 1,50 Meter betragen. Die Kontrolle erfolgt in den Gebäuden an der Münchener Straße und am Gestütring durch die Wachtmeister.
Das Fortbestehen der genannten FFP2-Maskenpflicht ist anhand der aktuellen Lage der Corona-Pandemie (Covid-19), den hohen Neuinfektionszahlen und aufgrund der besonderen Situation beim Amtsgericht Erding erforderlich. Wegen der räumlichen Enge in den Gebäuden des Amtsgerichts Erding besteht die Gefahr der Nichteinhaltung des empfohlenen Mindestabstands auf den öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen.