Pressemitteilung 3/2022 vom 27.05.2022
Aufhebung der Maskenpflicht im Amtsgericht Erding
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird die bislang im Amtsgericht Erding für die öffentlichen Bereiche im Hauptgebäude an der Münchener Straße 27 sowie in den Räumen des Grundbuchamtes / Vollstreckungsgerichts, Am Gries 21, und im öffentlichen Bereich des Nachlassgerichts, Am Gestütring 2, bzw. der Auswärtigen Bewährungshilfe bei dem Landgericht Landshut, Berghamer Straße 8 in Erding, geltende Maskenpflicht aufgehoben.
Die Befugnisse der Gerichte bzw. deren Vorsitzenden nach den §§ 169 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) sowie die Anordnungsbefugnisse der Rechtspfleger bei Anhörungen und der Aufnahme von Anträgen bleiben unberührt.