Pressemitteilung 1/20 vom 07.04.2020
Angebliche Vollstreckungshandlungen durch Mitarbeiter
Mehrere betroffene Bürger der Stadt Forchheim, als auch die Polizeiinspektion Forchheim informierten das Amtsgericht Forchheim über Anrufe angeblicher Mitarbeiter der Vollstreckungsabteilung oder von Gerichtsvollziehern, in denen vollstreckbare, sofort zu zahlende Forderungen geltend gemacht wurden. gez. Bauer
Die Anrufe erfolgten unter der Rufnummer des Amtsgerichts (09191 710-0) und es wurde zum Teil erheblicher Druck ausgeübt, z.B. wurde angedroht, das Bankkonto der/s Angerufenen bei Nichtzahlung sofort sperren zu lassen.
Offensichtlich werden die Betroffenen anhand des Telefonbuches ausgesucht, denn die Namen der ersten Angerufenen fingen alle mit „A" an.
Diese Vorgehensweise entspricht (selbstverständlich) nicht gerichtlicher Praxis!
Es wird empfohlen, derartige Gespräche sofort zu beenden und sich auf keine Debatte mit den Anrufenden einzulassen.
Sollten sich die Betreffenden unsicher sein, können sie jederzeit beim Amtsgericht Forchheim Rücksprache halten, außerdem sollte umgehend die zuständige Polizeiinspektion verständigt werden.
Direktor des Amtsgerichts