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Amtsgericht Haßfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gewaltschutzgesetz

Information zum Gewaltschutzgesetz, Antrag beim Familiengericht

Das Gewaltschutzgesetz bietet eine Möglichkeit zum Schutz vor körperlicher Gewalt sowie Bedrohung und Verfolgung (Stalking).

Welche Anträge sind möglich?
Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie tatsächlich einen Antrag stellen möchten.
Ein Muss dazu nach einer polizeilichen Anzeige besteht nicht.

Sie können Folgendes beantragen:

Antrag auf Kontakt- und Näherungsverbot

Das bedeutet, dass es der gewalttätigen Person verboten wird, sich Ihnen zu nähern, Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten oder Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Dies bezieht sich auch auf Telefon, SMS, Fax und weitere digitale Medien.

Antrag auf Wohnungsüberlassung

Das bedeutet, dass Sie die gemeinsam genutzte Wohnung allein bewohnen können. Beantragen Sie zusätzlich für Ihre Wohnung ein Kontakt- und Näherungsverbot. Wenn die gewalttätige Person auch im Mietvertrag steht, können Sie die Wohnung zunächst bis maximal 6 Monate allein nutzen.

Wo können Anträge gestellt werden? Welches Gericht ist zuständig?
Amtsgericht Haßfurt, Familiengericht, Hofheimer Straße 1, 97437 Haßfurt
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
09521/9442-0 (Vermittlung des Amtsgerichts)

Wie stellen Sie Ihre Anträge?
Für die Antragstellung ist eine rechtsanwaltliche Vertretung nicht erforderlich. Sie können Ihre Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz selbst stellen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formblatt und reichen den Antrag schriftlich ein. Der Antrag kann auch von der Rechtsantragstelle aufgenommen werden, nutzen Sie bitte auch hier das Formblatt zur Vorbereitung des Termins. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Aufnahme durch die Rechtsantragstelle evtl. mit einer erheblichen Wartezeit rechnen müssen. Der Antrag wird dann dem zuständigen Familienrichter zur Entscheidung vorgelegt. Bereiten Sie sich für die Antragstellung gut vor. Es ist wichtig konkrete Informationen zu geben, was genau passiert ist.

Nachdem bei Gericht aber keine Rechtsberatung stattfinden darf, empfiehlt es sich dringend zur sachkundigen Beratung einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Welche Unterlagen sollten bei Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden können?
Bringen Sie bitte neben Ihrem Ausweis und dem vorbereiteten Formblatt sämtliche Unterlagen mit, die Ihren Sachvortrag unterstützen, z.B. Ärztliche Atteste, Ausdrucke von Emails/Textnachrichten, Bilder, Daten von Zeugen, etc.

Sollte bis zum Ablauf der polizeilichen Verfügung/Maßnahme/Verbot noch kein Gerichtsbeschluss vorliegen, kann diese von der Polizei auf Anfrage verlängert werden. Die Einhaltung der polizeilichen Maßnahme durch die betroffene Person ist von der Polizei zu kontrollieren. In Notsituationen ist es daher ratsam, sich zunächst an die Polizei zu wenden, bevor weitere gerichtliche Maßnahmen beantragt werden.