Rechtsantragstelle
Parteiverkehr
Ab dem 16.10.2024 hat die Rechtsantragstelle folgende Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Mittwochvormittags sowie Donnerstagnachmittags ist die Rechtsantragstelle nicht besetzt.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist nur die Abgabe fristgebundener Erklärungen möglich.
Die übrigen Öffnungs- und Sprechzeiten bleiben hiervon unberührt.
Rechtsantragstelle
Neubaustraße 8
Telefon: 0841 / 312-305 oder 312-329
HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Wichtige Information!
Um Wartezeiten und eine mögliche Nichtaufnahme zu vermeiden, können viele Anträge bereits selbstständig gestellt werden. Das Amtsgericht hat hierzu folgende Formulare zur Verfügung gestellt:
- Amtsgericht Ingolstadt - Beratungshilfe
- Amtsgericht Ingolstadt - Betreuungsverfahren
- Amtsgericht Ingolstadt - Familienverfahren
- Amtsgericht Ingolstadt - Hinterlegungsstelle
- Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzverfahren
- Amtsgericht Ingolstadt - Strafverfahren
- Amtsgericht Ingolstadt - Zivilverfahren
- Amtsgericht Ingolstadt - Zwangsversteigerung
- Amtsgericht Ingolstadt - Zwangsvollstreckung
Bei einer persönlichen Antragsstellung ist folgendes zu beachten:
Wichtiger Hinweis!
Eine Antragsaufnahme durch die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes erfolgt nur während der Öffnungszeiten (s. oben)! Termine können nicht vergeben werden!
Bei großem Andrang muss daher damit gerechnet werden, dass Anträge trotz rechtzeitigem Erscheinen nach der Öffnungszeit nicht mehr aufgenommen werden können.
Ausgenommen sind hiervon fristgebundene Angelegenheiten (Mo.-Mi. sogar bis 16:00 Uhr).
Wichtige Unterlagen!
Für die Aufnahme eines Antrages sind je Verfahren unterschiedliche Unterlagen notwendig. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei der Fachabteilung (Verfahrensübersicht), welche Unterlagen notwendig sind.
Zwingend notwendig sind Ausweisdokumente aller Antragsstellenden und alle notwendigen Kontaktdaten des/r Antragsgegners/Antragsgegnerin.
Sofern ein Antrag zu einem bereits vorliegenden Verfahren gestellt werden soll, müssen alle Aktenzeichen mitgeteilt werden. Andernfalls dauert die Bearbeitung des Antrages länger.