Pressemitteilung 1/2022 vom 02.05.2022
Hauptverhandlung im „Maishäckslerverfahren“
Die zuständige Strafrichterin hat einen neuen Termin zur Verhandlung im sogenannten „Maishäckslerverfahren“ auf Donnerstag, den 12. Mai 2022 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 130, bestimmt.
Ein Fortsetzungstermin ist für den 19. Mai 2022 um 9:00 Uhr vorgesehen.
Je nach dem Verlauf der Beweisaufnahme können noch Termine hinzukommen oder auch wegfallen. Den beiden Angeklagten liegt u. a. zur Last, von März bis September 2019 im Raum Neustadt a. d. Aisch in sechs Fällen Gegenstände auf Feldern so deponiert zu haben, dass es zu Beschädigungen von landwirtschaftlichen Maschinen kam.
Insgesamt sollen die Angeklagten einen Schaden von fast 91.000,00 € verursacht haben.
Wegen der Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Es stehen daher nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung, von welchen an jedem der Sitzungstage bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise fünf Plätze für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert sind. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten.
Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen 2 Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird, und eine FFP2 Maske zu tragen.
Interviews werde ich vor dem Gebäude des Amtsgerichts geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Amtsgerichts -Stand heute- die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass die Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat.Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens 6. Mai 2022, 17:00 Uhr, unter pressestelle@ag-nea.bayern.de anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Friedrich Weitner
Pressesprecher des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch