Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt für außergerichtliche Verfahren selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den
Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für
Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das
fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und
zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht
einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der
Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen
Beratungshilfe zusteht.
Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
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Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, Zimmer 80-82 a (Erdgeschoss)
Bitte beachten Sie die Buchstabenverteilung und weiteren Hinweise auf den Türschildern der Zimmer!
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
Für Berufstätige Montag bis Donnerstag ab 13.15 Uhr nach Terminvereinbarung -
- Antragsformular
Bitte das Formular vollständig ausfüllen.
Das Antragsformular liegt auch im Vorraum der Rechtsantragsstelle aus. - Ausweisdokument
(Personalausweis, Reisepass; NICHT: Behindertenausweis, Versichertenkarte) - Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate (auch des Ehegatten)
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (vollständiger Bescheid des Jobcenters,
Lohnbescheinigungen, Grundsicherungsbescheid etc.)
- ggf. Quittungen der letzten drei Monate über monatliche Zahlungen (z.B. Miete) - Nachweis zum rechtlichen Problem
(z.B. Bescheid von Behörden, Verträge, Rechnungen, etc.) - Nachweis zur erfolgten Eigeninitiative
(z.B. Kopien von Briefen, E-Mail, etc.) - Bei Antragstellung für andere volljährige Personen wird eine schriftliche Vollmacht benötigt
(auch bei Ehegatten).
- Antragsformular
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Nein, hierfür stehen die Möglichkeiten der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe oder Pflichtverteidigung (Strafverfahren) zur Verfügung.
Diese sind grundsätzlich bei den entsprechenden Verfahren zu beantragen.
Den Antrag für Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier (Formularzwang!).
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Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit gesondert bewilligt werden. Eine weitere Bewilligung in derselben Angelegenheit scheidet aus.
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Nein, es ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob Anspruch auf Beratungshilfe besteht oder nicht.
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Nein, es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag nachträglich (d.h. nach der Beratung bei einem Rechtsanwalt) zu stellen.
Bei nachträglichen Anträgen auf Beratungshilfe muss der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit (=erstes Beratungsgespräch) bei Gericht gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHG.