Familienverfahren
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321 - 01
Telefax: 09621 / 96241 1212
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Zuständigkeiten und Aufgaben
Seit dem 1.9.2009 gibt es das sog. "große" Familiengericht. Das Familiengericht ist nunmehr für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Ehegatten und geschiedenen Ehegatten zuständig. Insgesamt umfasst die Zuständigkeit im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Scheidung und Aufhebung einer Ehe/Lebenspartnerschaft
- finanzielle Folgen von Trennung und Scheidung (insbesondere Versorgungsausgleich und Zugewinnsausgleich)
- gesetzliche Unterhaltsansprüche (nicht nur zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten)
- Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs hinsichtlich minderjähriger Kinder
- Fragen der Abstammung eines Kindes
- Adoptionen (Adoptionsverfahren werden im Gerichtsgebäude Flaschenhofstraße bearbeitet)
- Genehmigung von freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
- Güterichterverfahren
Eine genaue Aufzählung der Zuständigkeiten ergibt sich aus § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Information zu den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien können Sie der Internetseite des Oberlandesgerichtes Nürnberg entnehmen.
Formulare / Broschüren
- Broschüre Eltern-Kind-Beziehung
- Verfahrenskostenhilfeantrag
- Hinweisblatt zum Verfahrenskostenhilfeantrag
- Antrag auf Gewaltschutz
- Antrag auf Näherungsverbot
- Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge
- Antrag auf alleinige elterliche Sorge
- Antrag auf Übertragung einzelner Teilbereiche der elterlichen Sorge
- Antrag auf Unterbringung (einstweilige Anordnung)
- Antrag auf Unterbringung (Hauptsache)