Gerichtsvollzieher
Aufgaben der Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin ist zuständig für die Vollstreckung von Urteilen, Beschlüssen, Vollstreckungsbescheiden, vollstreckbaren Urkunden und weiteren zur Vollstreckung geeigneten Bescheiden und Schriftstücken.
Zur Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers muss immer ein derartiger "Vollstreckungstitel" vorliegen.
Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher
Die bundesweite Justiz-Auktionsplattform bzgl. der Internetversteigerung der Gerichtsvollzieher finden Sie unter folgendem Link: Justiz-Auktionsplattform
Auch der Passauer Gerichtsvollzieher Gerhard Straßer bietet diese Möglichkeit einer zeitgemäßen und schnellen Verwertung von gepfändeten Gegenständen an.
Zuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit im Einzelnen
- Zustellungen von Schriftstücken.
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen.
- Versteigerung von beweglichem Vermögen.
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher auch Offenbarungseid genannt) und Verhaftungen in diesem Rahmen.
- Räumungen von Wohnraum und Gewerberäumen.
- Wegnahme von Sachen und Personen.
- Entfernung aus dem Gewahrsam.
- Beseitigung von Widerstand.
Örtliche Zuständigkeit
Datenbankrecherche zur Ermittlung des zuständigen Gerichtsvollziehers: Gerichtsvollzieherdatenbank
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94030 Passau
Telefon 0851 / 394307 - Zimmer 1 / EG
Telefax: 0851 / 3944051
E-Mail: GERICHTSVOLLZIEHERVERTEILERSTELLE@ag-pa.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.