Pressemitteilung 1 vom 07.02.2022
Strafverfahren gegen Dr. Ronald W.
im Strafverfahren gegen Dr. Ronald W. wegen
Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Termine und Akkreditierung von Medienvertretern
Das
Schöffengericht des Amtsgerichts Passau hat zur Verhandlung des Strafverfahrens
gegen einen Passauer Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger
Gesundheitszeugnisse 8 Termine beginnend ab 23.02.2022 bestimmt.
Derzeit sind 33 Zeugen geladen.
Die Staatsanwaltschaft Passau wirft dem angeklagten Arzt vor, im Zeitraum Juni bis November 2020 in 95 Fällen ärztliche Atteste ausgestellt zu haben, mit denen er aus medizinischen Gründen die Befreiung von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Befreiung von der Desinfektion der Hände mit Desinfektionsmitteln bescheinigt habe. Die Atteste seien ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden. Der Angeklagte habe gewusst, dass die Atteste zur Vorlage bei Schulbehörden oder der Polizei bestimmt gewesen seien.
Der
Tatvorwurf lautet auf Ausstellen von unrichtigen Gesundheitszeugnissen in 95
Fällen gem. § 278 StGB.
Terminiert ist derzeit (Stand 07.02.2022) am
Mittwoch,
den 23.02.2022 13.30 Uhr, 3 Zeugen,
Mittwoch, den 09.03.2022 9.00 Uhr, 9
Zeugen,
Mittwoch, den 16.03.2022 9.00 Uhr, 12
Zeugen,
Mittwoch, den 23.03.2022 16.00 Uhr,
Mittwoch, den 30.03.2022 12.30 Uhr, 5 Zeugen,
Mittwoch, den 06.04.2022 12.30 Uhr, 4 Zeugen,
Mittwoch, den 20.04.2022 9.00 Uhr und
Dienstag, den10.05.2022 13.30 Uhr.
Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 214/II im Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau statt.
Eine Änderung der Verhandlungstermine oder weitere Fortsetzungstermine sind möglich. Eine Aktualisierung dieser Sitzungsliste erfolgt nicht.
Für Medienvertreter ist aufgrund der begrenzten Anzahl von Sitzplätzen ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchzuführen.
Die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden des Schöffengerichts dazu findet sich im Anhang zur E-Mail.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen, berücksichtigt werden.
Beginn des Akkreditierungsverfahrens ist Donnerstag, 10.02.2022 12 Uhr MEZ.
Für die Pressestelle des Amtsgerichts
gez. Ri´inAG Kraus (w. a. RiAG)
Pressesprecherin des Amtsgerichts Passau
Sicherheitsverfügung
Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung
Besondere Anordnungen des Vorsitzenden des Schöffengerichts für die Hauptverhandlung im Sitzungssaal 214/II des Amtsgerichts Passau, Schustergasse 4 in der Strafsache Dr. Ronald W. für den Hauptverhandlungstermin am 23.02.2022 und alle Fortsetzungstermine.
A.
I. Sitzungssaal
1.
Medienvertreter und Zuschauer erhalten 30 Minuten vor Sitzungsbeginn Einlass in den Sitzungssaal. Es gibt nach dem aktuellen Hygieneplan insgesamt 38 Sitzplätze.
Im
Zuschauerraum sind für akkreditierte Medienvertreter (s. unter B.) 18 Plätze
reserviert und entsprechend gekennzeichnet.
Nicht akkreditierte Medienvertreter werden wie Zuschauer behandelt.
2.
Es werden insgesamt nur so viele Medienvertreter und Zuschauer zugelassen, wie
Sitzplätze vorhanden sind. Das Reservieren von Sitzplätzen ist nicht zulässig.
Medienvertreter und Zuschauer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens
eingelassen.
Wer keinen Sitzplatz erhalten hat, muss den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung
verlassen.
3.
Medienvertreter und Zuschauer dürfen sich ausschließlich im Zuschauerbereich
aufhalten.
4.
Vor dem Sitzungssaal wird eine Einlasskontrolle durchgeführt.
Den Weisungen der Justizwachtmeister ist Folge zu leisten.
5.
Mobiltelefone sind während der Hauptverhandlung auszuschalten. Telefonieren im
Sitzungssaal ist nicht erlaubt. Laptops, außer denen der Staatsanwaltschaft und
der Verteidiger, dürfen im Sitzungssaal nur offline verwendet werden.
6.
Während der Anwesenheit im Sitzungssaal besteht für Medienvertreter und
Zuschauer die Pflicht, FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbarem
Schutzstatus zu tragen, wenn nicht der Vorsitzende des Schöffengerichts etwas
anderes anordnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb des Sitzungssaals die für das
Amtsgericht Passau bestehende Hausordnung und die tagesaktuell angeordneten
Maßnahmen während der Corona Pandemie gelten, nachzulesen auf der Startseite
des Amtsgerichts Passau
(Amtsgericht Passau – Startseite -
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de).
II. Ton-, Bild- Fernsehaufnahmen, Presseberichterstattung
1.
Film- und Bildaufnahmen durch Medienvertreter sind im Sitzungssaal jeweils 10 Minuten vor dem Beginn jedes Hauptverhandlungstermins zulässig. Außerhalb dieses Bereichs dürfen keine Ton-, Bild- und Filmaufnahmen gefertigt werden.
Im
Zuschauerraum und vor dem Sitzungssaal sind keine Aufnahmen gestattet.
Der Aufenthalt hinter der Richterbank und die Aufnahme von Akten sind nicht
gestattet.
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, namentlich des Angeklagten, obliegt der eigenen Verantwortung des jeweiligen Medienvertreters.
2.
Vorbehaltlich einer anderen Anweisung des Vorsitzenden des Schöffengerichts
sind zu Beginn jedes Hauptverhandlungstermins Film- und Bildaufnahmen der
Mitglieder des Schöffengerichts gestattet. Die Aufnahmen sind auf eine
entsprechende Anordnung des Vorsitzenden des Schöffengerichts, spätestens mit
Aufruf der Sache einzustellen.
Aufnahmen von Mitgliedern des Schöffengerichts und der Protokollführer
außerhalb des Sitzungssaals sind nicht gestattet.
3.
Im Übrigen sind gem. § 169 S. 2 GVG Ton-, Film- und Bildaufnahmen im
Sitzungssaal gesetzlich verboten.
4.
Tragbare
Computer (Laptop, Tablets u. ä.) dürfen ausschließlich
von Medienvertretern verwendet werden. Sollten die Geräte Ton- und/oder
Bildaufzeichnungen/Bildübertragungen ermöglichen, sind diese Funktionen während
der Hauptverhandlung offline zu stellen.
Das Versenden von Nachrichten über Mobiltelefone oder Computer aus dem
Sitzungssaal über Inhalt und Ablauf der Hauptverhandlung (z. B. Newsticker)
wird untersagt.
5.
Interviews im Sitzungssaal sind untersagt.
B. Akkreditierungsverfahren für
Medienvertreter
I. Festlegung eines Akkreditierungsverfahrens:
1.
Für die akkreditierten Medienvertreter stehen im Sitzungssaal 214 insgesamt 18
reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Alle an einer Teilnahme an der am
Mittwoch, den 23.02.2022 um 13.30 Uhr beginnenden Hauptverhandlung
interessierten Medienvertreter werden gebeten, sich mit Beginn des
Akkreditierungsverfahrens anzumelden.
2.
Die Zuteilung der reservierten Sitzplätze erfolgt strikt nach dem zeitlichen
Eingang der Anmeldungen, und zwar insofern, als früher eingehenden Anmeldungen
der Vorrang vor später eingehenden gegeben wird.
3.
Können die für Medienvertreter vorgesehenen Plätze durch gültige
Akkreditierungen nicht vergeben werden, verringert sich die Anzahl der für
Medienvertreter reservierten Plätze.
II. Durchführung des Akkreditierungsverfahrens:
Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist die Pressestelle des Amtsgerichts Passau beauftragt.
2.
Die Durchführung der Akkreditierung durch die Pressestelle des Amtsgerichts Passau beginnt am Donnerstag, den 10.02.2022 um 12.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit = MEZ) und endet am Montag, dem 14.02.2022 um 23.59 Uhr (MEZ).
Die
Medienvertreter werden gebeten, sich ausschließlich per E-Mail für das
Verfahren gegen „Dr. Ronald W.“ unter Übermittlung eines gültigen
Presseausweises oder eines Referenzschreibens (Auftragsbestätigung eines
Medienunternehmens oder ein vergleichbarer Nachweis der Pressetätigkeit) im
Akkreditierungszeitraum bei der Pressestelle des Amtsgerichts Passau
pressestelle@ag-pa.bayern.de
zu melden. Es werden nur Gesuche, die per E-Mail eingehen,
berücksichtigt.
4.
Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jedes Medium kann sich mit beliebig vielen Vertretern am Akkreditierungsverfahren beteiligen. Jedoch entfällt bei Mehrfachmeldungen eines Mediums nur einer der reservierten Sitzplätze auf das Medium.
Die Mitteilung
über die Zuteilung der Platzkarten erfolgt am Donnerstag, 17.02.2022 ab 10.00 Uhr per E-Mail.
7.
Ab
Freitag, 18.02.2022, 10.00 Uhr erhält jeder zugelassene Medienvertreter nach
Vorlage seines Personal- und Presseausweises eine Akkreditierungskarte, die
seinen Namen und den Namen des von ihm vertretenen Mediums aufführt. Die
Akkreditierungskarten sind an den Termintagen gut sichtbar an der Kleidung zu
tragen.
Die Medienvertreter erhalten bei erfolgter Zuteilung zudem eine Platzkarte.
8.
Die Ausgabe
der Akkreditierungs- und Platzkarten erfolgt von Freitag, 18.02.2022 bis
Dienstag, den 22.02.2022 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Passau,
Zimmer 104/II von 10.00 bis 13.45 Uhr.
Ab Mittwoch, den 23.02.2022 erfolgt die Ausgabe der Akkreditierungs- und
Platzkarten bei der Zugangskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgerichts
Passau.
9.
Diese Verfügung wird über die Homepage des Amtsgerichts Passau veröffentlicht (https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/pa/aktuell/).
Den Medienvertretern, die in dem E-Mail-Verteiler der Pressestelle des Amtsgerichts Passau verzeichnet sind, wird sie als E-Mail übermittelt.
III. Nachträgliche Sitzplatzeinnahme
1.
Für die akkreditierten Medienvertreter stehen im Sitzungssaal insgesamt 18 reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Diese Plätze sind an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn zunächst für die akkreditierten Medienvertreter reserviert, die entsprechend des durchgeführten Akkreditierungsverfahrens eine Platzkarte haben.
2.
Die Platzkarte ist vom akkreditierten Medienvertreter an jedem Sitzungstag zusätzlich zu seiner Akkreditierungskarte bei der Zugangskontrolle vorzuweisen.
3.
Jeder akkreditierte Medienvertreter kann
jederzeit im Einvernehmen mit einem anderen Medienvertreter, der eine
Platzkarte erhalten hat, den für diesen reservierten Sitzplatz einnehmen.
Dieses Einvernehmen kann auch für die gesamte Verfahrensdauer hergestellt
werden.
Der den Platz einnehmende Medienvertreter muss dafür im Besitz der Platzkarte
des eigentlich berechtigten Medienvertreters sein.
4.
Bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht eingenommene oder im Verlauf des Sitzungstages freiwerdende Sitzplätze in dem für akkreditierte Medienvertreter reservierten Bereich werden unverzüglich an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Soweit keine weiteren akkreditierten Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem Bereich an sonstige wartende Zuschauer zu vergeben.
5.
Grundsätzlich verlieren Medienvertreter
ihren Sitzplatz, wenn sie während der Hauptverhandlung den Sitzungssaal
verlassen.
Das gilt nicht für Pausen während der Hauptverhandlung.
Zum Ende der Pause müssen die Sitzplätze im Sitzungssaal allerdings wieder
eingenommen werden.
Nach einer Pause nicht wieder eingenommene Sitzplätze von Medienvertretern
werden unverzüglich an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der
Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Soweit keine weiteren
akkreditierten Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem
Bereich an sonstige wartende Zuschauer zu vergeben.
C.
Begründung:
Das Verfahren gegen Dr. Ronald W. hat regionale und überregionale Beachtung gefunden. Es ist daher mit gesteigertem Medien- und Zuschauerinteresse zu rechnen.
Mitteilungen über Inhalt und Ablauf der Hauptverhandlung aus dem Sitzungssaal mittels Mobiltelefon oder Computer (z. B. Newsticker) können den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung beeinträchtigen und wartende Zeugen in ihrem Aussageverhalten beeinflussen. Sie sind deshalb untersagt.
Dies sichert die Anordnung in A. II. 4, Vorrichtungen zur Ton- und/oder
Bildaufzeichnungen bei tragbaren Computern während der Hauptverhandlung
auszuschalten.
Es überwiegt insoweit das Interesse an einem ordnungsgemäßen Ablauf der
Hauptverhandlung.
Eine inhaltliche Beschränkung der Berichterstattung tritt durch diese Anordnung
nicht ein. Es kommt allenfalls zu einer geringfügigen zeitlichen Verzögerung.
Die
Untersagung von Interviews im Sitzungssaal entspricht den Erfordernissen eines
fairen Verfahrens sowie einer funktionstüchtigen Rechtspflege. Eventuelle
Ansprachen durch Medienvertreter können gerade bei nicht medienerfahrenen
Beteiligten die Konzentration auf ihre verfahrensgemäßen Aufgaben und Pflichten
beeinträchtigen.
Die Anordnung zum Tragen einer FFP2 Maske hat ihre Grundlage in der 15. BayrIfSMV.
Dr. Mikla
Vorsitzender des Schöffengerichts
Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form geschrieben. Damit
sind aber auch alle anderen Menschen mit einem anderen Geschlecht gemeint.
Anhang:
Sitzungsplan Stand 07.02.2022
Mittwoch, den
23.02.2022 13.30 Uhr, 3 Zeugen,
Mittwoch, den 09.03.2022 9.00 Uhr, 9 Zeugen,
Mittwoch, den 16.03.2022 9.00 Uhr, 12
Zeugen,
Mittwoch, den 23.03.2022 16.00 Uhr,
Mittwoch, den 30.03.2022 12.30 Uhr, 5
Zeugen,
Mittwoch, den 06.04.2022 12.30 Uhr, 4
Zeugen,
Mittwoch, den 20.04.2022 9.00 Uhr und
Dienstag, den10.05.2022 13.30 Uhr.
Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 214/II im Amtsgericht Passau, Schustergasse 4 statt.