Bewährungshilfe
Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und diese nach Möglichkeit vor neuer Straffälligkeit zu bewahren.
Hierbei arbeiten die Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen zusammen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken.
Zuständig für das Amtsgericht Schwabach ist die Bewährungshilfe beim
Landgericht Nürnberg-Fürth
Adam-Klein-Str. 58 - 60
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321-1671
Telefax: 0911 / 321-1649