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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe und Gerichtshilfe


Die Bewährungshelfer gehören zum Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Amberg.
Für den Bereich des Landkreises Schwandorf ist die Zuständigkeit der Dienststelle Schwandorf gegeben.


Dienststelle Schwandorf, Geschäftsstelle:

Elke Reisky
Wackersdorfer Straße 78, 92421 Schwandorf
Telefon: 09431 / 797591-15
Email: Elke.Reisky@lg-am.bayern.de

Bewährungshelfer/in

Gerald Jobst
(Leitender Bewährungshelfer)
Telefon: 09431 / 797591-17, 09621 / 604-589
E-Mail: Gerald.Jobst@lg-am.bayern.de

Lisa Fenchl
Telefon: 09431 / 797591-14, E-Mail: Lisa.Fenchl@lg-am.bayern.de

Johannes Frischholz
Telefon: 09431 / 797591-18, E-Mail: Johannes.Frischholz@lg-am.bayern.de

Jaqueline Dobler
Telefon: 09431 / 797591-13, E-Mail: Jacqueline.Dobler@lg-am.bayern.de

Regina Reindl
Telefon: 09431 / 797591-12, E-Mail: Regina.Michnik@lg-am.bayern.de

Thomas Schade
Telefon: 09431 / 797591-16, E-Mail: Thomas.Schade@lg-am.bayern.de

Praktikum


Für Studierende der Fachbereiche Sozialpädagogik / Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein praktisches Studiensemester (in der Regel 4. Semester) oder ein studienbegleitendes Praktikum bei der Bewährungshilfe Amberg zu absolvieren. Ein Praktikum im Rahmen eines Dualen Studiums ist derzeit nicht möglich.

Bewerbungen sind zu richten an

den Präsidenten des Landgerichts Amberg
Regierungsstraße 8-10
92224 Amberg

Ehrenamtliche Mitarbeit

Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlich in der Bewährungshilfe mitzuarbeiten.

Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Bewährungshilfe unterstützt den hauptamtlichen Bewährungshelfer entweder in einem bestimmten Fall oder bei einem konkreten Problem.
Der Bewährungshelfer leitet ihn an und steht ihm als Supervisor zur Verfügung. Die Verantwortung verbleibt beim hauptamtlichen Bewährungshelfer.

Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen für dieses Amt besonders geeignet sein. Hierzu gehört u.a. praktische Lebenserfahrung und Realitätssinn, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, mit der Justiz zusammenzuarbeiten und sich beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sollen mindestens 25 Jahre alt sein und die Fähigkeit zum Amt eines Schöffen zu haben (§§ 31, 32 GVG).

Bei Interesse an einer Mitarbeit als ehrenamtlicher Helfer wenden Sie sich bitte an Herrn Lacher, Telefon: 09621 / 604-584.


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landgerichts Amberg

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/amberg/bewaehrungshilfe.php .