Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für Hinterlegungen von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.
Eine Hinterlegung ist nur zulässig
- wenn dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet.
- wenn der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt worden ist.
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Sie erreichen die Hinterlegungsstelle am besten von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Termine Nachmittag sind grundsätzlich möglich, es wird aber um vorherige telefonische Absprache gebeten.
Tel: 09431 383-122