Pressemitteilung 3 vom 01.09.2022
40-jährige Dienstjubiläen
Am 01.09.22 feiern gleich drei „Urgesteine“ am Amtsgericht Starnberg ihr 40jähriges Dienstjubiläum:
Hauptgerichtsvollzieherin Angela Matheis, Justizverwaltungsinspektorin Karin Hofmann und Justizverwaltungsinspektorin Maria Bieringer.
Angela Matheis hat in den letzten 20 Dienstjahren im Amtsgericht Starnberg in ihrer Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin im Landkreis 159 Räumungen durchgeführt. 10.518.062 € wurden von ihr an Gläubiger ausbezahlt, die mit 39.939 Zwangsvollstreckungen beigetrieben werden konnten.
Monika Andreß: „Ihre Erfahrung und noch mehr Ihre Sozialkompetenz und Ihr Menschenverständnis sind für unser Gericht von unschätzbarem Wert. Menschen, zu denen der Gerichtsvollzieher kommt, sind meistens in einer Ausnahmesituation. Es ist viel Fingerspitzengefühl notwendig bei jeder Amtshandlung. Neben ihrer Gerichtsvollziehertätigkeit stehen Sie im Amtsgericht Starnberg als Vorsitzende des Personalrats kompetent und jederzeit allen Kolleginnen und Kollegen sowie der Gerichtsleitung mit Rat und Tat zur Seite.“
Maria Bieringer und Karin Hoffmann sind Zwillinge. Beide waren nur kurz am Berufsanfang beruflich voneinander getrennt. Maria Bieringer hat am Amtsgericht Passau zu arbeiten begonnen, Karin Hofmann am Amtsgericht Landshut. Schon nach einer Woche konnte auch sie auch nach Passau wechseln. Seit 01.11.1984 arbeiten beide am Amtsgericht Starnberg, über Jahre hinweg sogar in der gleichen Abteilung. Sie gehören zu den Stützen des Gerichts aufgrund ihrer enormen Fachkompetenz in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und ihrer großen Erfahrung nicht zuletzt auch im Umgang mit den Parteien.
Die Dankurkunden des Freistaats Bayern, unterzeichnet vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München Dr. Heßler, händigt den 3 Jubilarinnen die Direktorin des Amtsgerichts, Monika Andreß, bei einem Weißwurstfrühstück im Amtsgericht Starnberg aus.
Nach der Jubiläumsdienstverordnung erhält jeder Beamte bei einer Dienstzeit von 40 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 400 Euro. Zusätzlich wird eine Dienstbefreiung im Umfang von zwei Arbeitstagen bei Fortzahlung der Bezüge gewährt.
Monika Andreß: „Herzlichen Dank für das lange und große Engagement in der Starnberger Justiz! .Es ist wunderbar, dass Sie alle auch die restlichen Jahre Ihrer Dienstzeit dem Gericht treu bleiben werden!“
Monika Andreß
Direktorin des Amtsgerichts