Pressemitteilung 13 vom 24.10.2023
Anklage gegen ein ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft
Mit Beschluss vom 23.10.2023 hat die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht Starnberg die gegen ein ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II vom 22.03.2023 wegen Sachbeschädigung und anderem ohne Änderung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Termin zur Hauptverhandlung wurde festgesetzt auf Freitag, 08.12.2023, 10.00 Uhr, und, als Fortsetzungstermin, Freitag, 22.12.2023, 10.00 Uhr, jeweils Sitzungssaal 125.
Geladen sind insgesamt 12 Zeugen, davon 7 auf den 08.12. und 5 auf den 22.12.2023.
gez. von Hunoltstein
Pressesprecher