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Pressemitteilung vom 05.12.2023

Pressemitteilung vom 05.12.2023

In dem auf Freitag, 08.12.2023, 10.00 Uhr, und, als Fortsetzungstermin, auf Freitag, 22.12.2023, 10.00 Uhr, jeweils Sitzungssaal 125, terminierten Strafverfahren 5 Ds 34 Js 14149/22 hat die zuständige Richterin folgende Sicherheitsverfügung erlassen:


In Abstimmung mit der Inhaberin des Hausrechts, Frau Direktorin am Amtsgerichts Starnberg, Frau Andreß, ergeht durch die Vorsitzende des Amtsgerichts Starnberg folgende

  

V e r f ü g u n g

  

Am 08.12.2023 beginnt vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Starnberg die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Jens Lehmann. Sie wird nach bisherigem Plan am 08.12. und 22.12.2023 stattfinden.

 

Auf Grund des zu erwartenden erheblichen öffentlichen Interesses ordne ich zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlungstermine Folgendes an:

 

1. Sitzungssaal, Öffentlichkeit

a) Die Sitzungen am 08.12. und 22.12.2023 finden jeweils im Sitzungssaal 125, 1. Stock, des Amtsgerichts Starnberg statt. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig und durch Aushang bekanntgemacht.

b) Die Sitzungen beginnen bis auf weiteres jeweils um 10.00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig und durch Aushang bekanntgemacht.

c) Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 Satz 1 GVG).

d) Zuhörer und Medienvertreter erhalten jeweils 30 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal.

e) Während der Sitzungspausen, die für länger als 20 Minuten angeordnet werden, und nach dem Ende der Sitzung haben Zuhörer und Medienvertreter den Sitzungssaal zu verlassen.

f) Die Sitzplätze für Medienvertreter sind als solche gekennzeichnet.

g) Zuhörer und Medienvertreter, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

  

2. Presse, Funk und Fernsehberichterstattung

a) Ton-, Film- und Bildaufnahmen sind jeweils 30 Minuten vor Beginn der Sitzung vor und im Sitzungssaal gestattet.

b) Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist die Aufnahme abzubrechen. Weitere Aufnahmen sind zu unterlassen. Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere des Angeklagten, sind zu wahren.

c) Zu Beginn der ersten Sitzung am 08.12.2023, vor Aufruf der Sache, werden Film- und Bildaufnahmen vom Gericht im Sitzungssaal gestattet. Die Aufnahmen sind mit dem Aufruf der Sache zu beenden.

d) Während sämtlicher Sitzungen sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt (§ 169 Satz 2 GVG).

e) Mit Bild- und Tonaufzeichnung des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.

  

3. Sitzungspolizei und Ordnung während der Sitzung

a) Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung (Sitzungspolizei) obliegt dem Vorsitzenden. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten (§§ 176, 177 GVG). Bei Zweifelsfällen ist seine Entscheidung einzuholen.

b) Mobilfunkgeräte (Handys) sind von deren Besitzern vor Betreten des Sitzungssaals auszuschalten. Ausgenommen hiervon sind Prozessbeteiligte.

c) Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern und Prozessbeteiligten verwendet werden, wenn es die räumlichen Verhältnisse zulassen und sie keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen verwenden.

d) Im Übrigen gilt die Hausordnung des Amtsgerichts Starnberg.

 

Außerhalb des Sitzungssaales sowie außerhalb der Sitzungszeiten wird das Hausrecht ausgeübt von

Frau Direktorin des Amtsgerichts Starnberg

      Andreß

und bei deren Abwesenheit von ihrem Vertreter

Herrn Stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Starnberg

     v. Hunoltstein

     

  

gez. von Hunoltstein

Pressesprecher