Pressemitteilung 9 vom 27.07.2023
Hinweis zur Schöffenwahl am Amtsgericht Starnberg
Die Schöffenwahl 2023 ist abgeschlossen.
Die neuen Schöffen wurden vom Schöffenwahlausschuss am 19.7.23 gewählt.
BewerberInnen, die auf den Vorschlagslisten der Gemeinden aufgenommen wurden, jedoch nicht gewählt wurden, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht.
Gewählte BewerberInnen erhalten bis spätestens Mitte November 2023 eine Benachrichtigung über ihre Wahl zur Schöffin / zum Schöffen.
Allen BewerberInnen herzlichen Dank für die Bereitschaft, sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung zu stellen!